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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Warten auf „Go“ der Multifuntionshalle

Fraport und Investoren zeigen Interesse am Vorankommen

von Karl-Heinz Stier

(18.05.2021) Bereits im vergangenen Jahr initiierte die Fraport AG eine Marktabfrage für ein unbebautes Grundstück zur Nutzung für eine Sport-/Multifunktionshalle am Flughafen Frankfurt.

Die Luftaufnahme zeigt den Flughafen Frankfurt mit Blick auf "The Squaire" und die daneben liegende Vermarktungsfläche.
Foto: Fraport AG
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„Wir freuen uns, dass unsere Marktabfrage auf großes Interesse potenzieller Investoren und Betreiber aus dem In- und Ausland gestoßen ist. Die Resonanz zeigt uns, dass dieser Standort grundsätzlich attraktiv für ein Projekt dieser Art sein kann und es eine entsprechende Nachfrage von Interessenten gibt“, erklärt ein Fraport-Sprecher.

Fraport sei davon überzeugt, dass Frankfurt eine Multifunktionshalle für nationale und internationale Kongresse sowie Top-Acts aus der Show-, Sport- und Musik-Branche mit einer bestmöglichen Anbindung an Straßen-, Schienen- und Luftverkehr braucht. Der Flughafen-Standort bietet sich hierfür an. Letztlich werde eine solche Halle auch maßgeblich die Attraktivität Frankfurts zum Leben und Arbeiten steigern.

Nun stehe der nächste Schritt an. Das insgesamt 30.000 Quadratmeter große Areal neben dem Parkhaus von „The Squaire“ kann von Fraport als Grundstückseigentümer zur Entwicklung, Bauerrichtung und zum Betrieb einer Sport-/Multifunktionshalle zur Verfügung gestellt werden – dafür bedarf es jedoch der Unterstützung der Stadt Frankfurt zur Herstellung des Planungs- und Baurechts. „Nur mit der aktiven Mitwirkung der Stadt Frankfurt können die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden“, betont der Fraport-Sprecher Jürgen Harrer.

Er zeigt Verständnis, dass „insbesondere vor dem Hintergrund der noch laufenden Magistratsbildung der Stadt Frankfurt nach den Kommunalwahlen im März hierzu noch keine letztgültige Entscheidung getroffen worden ist. Für das Projekt und die Interessenten wäre es jedoch wichtig, wenn sich die Stadt Frankfurt für die Einleitung des Planungsrechtes entscheidet, um weitere Verfahrensschritte zu ermöglichen.“