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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Verbraucherschutzministerium setzt Verbraucherrecht nicht durch

hr-Recherchen über Zustände in der hessischen Fleischindustrie

von Ilse Romahn

(27.05.2021) Das hessische Verbraucherschutzministerium setzt gegenüber den zuständigen Behörden Verbraucherschutz- und Transparenzvorgaben nicht durch. Diese und weitere Recherche-Ergebnisse des Hessischen Rundfunks (hr) zur Hygiene in der hessischen Fleischindustrie und deren Kontrolle zeigt die Sendung „Fleischindustrie im Check“ am Donnerstag, 27. Mai, in der ARD-Mediathek und im hr-fernsehen.

Das Verbraucherschutzministerium in Wiesbaden setzt nach hr-Recherchen gegenüber nachgeordneten Behörden nicht durch, dass Rechtsvorgaben zum Verbraucherschutz und zur Transparenz befolgt werden. Mit dem „Verbraucherinformationsgesetz“ sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Einsicht in Berichte über amtliche Kontrollen bei Lebensmittelunternehmen bekommen. Wegen der Bedeutung der Lebensmittelsicherheit wird Transparenz darin deutlich höher eingestuft als das Geheimhaltungsinteresse von Unternehmen. Doch hessische Behörden halten sich regelmäßig nicht an vorgeschriebene Fristen, geben Unternehmen weitgehende Einspruchsrechte und versuchen, möglichst wenig herauszugeben. Das ist ein Ergebnis einer Recherche des hr zur Hygiene in der hessischen Fleischindustrie und der amtlichen Kontrolle. Der hr hatte bei Behörden Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz verlangt.

Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften?
Im hr-Interview auf die fehlende Auskunftsbereitschaft der ihr unterstellten Behörden angesprochen, offenbart Ministerin Priska Hinz Unsicherheit zu Behördenpflichten im Verbraucherschutz. Wenn Behörden nach Berichten zu Kontrollen in der Lebensmittelindustrie gefragt würden, „muss das Unternehmen von den Behörden gefragt werden, was man rausgeben darf. Und das muss dann entsprechend geschwärzt werden“, so die Ministerin. Tatsächlich sieht das Verbraucherinformationsgesetz vor, Unternehmen nur anzuhören und dann in eigener Entscheidung weitgehend Auskunft zu geben.

Speziell für Presserecherchen regelt das Verbraucherschutzministerium zudem, wie Regierungspräsidien Erkenntnisse über Hygieneprobleme in der Fleischindustrie herauszugeben haben. Zwei der drei hessischen Regierungspräsidien (RP) halten sich nicht an den Erlass. Das RP Kassel verzögerte eine Auskunft über Monate, das RP Darmstadt berichtete ebenfalls mit monatelanger Verzögerung und sehr verkürzt. Dort sitzt die zentrale „Task Force Lebensmittelsicherheit“.

Obwohl die Regierungspräsidien zum Innenministerium gehören, verweist dieses für Fachfragen auf das Verbraucherschutzministerium. Das Verbraucherministerium wiederum lehnt Anweisungen an die Regierungspräsidien ab, gleichwohl es offensichtlich unzufrieden mit deren Auskünften ist. So heißt es in einem internen Vermerk für Ministerin Hinz: „Die sehr unspezifische Antwort des RP Darmstadt auf die sehr konkrete Anfrage des HR“ sei „nicht verständlich“. In einem anderen Ministeriums-Vermerk steht: „Die Beantwortung des RP Kassel lässt die Frage nach Transparenz aufkommen.“

Die Reportage „Fleischindustrie im Check“ von Anna Schlieter und Oliver Schmid ist am Donnerstag, 27. Mai, in der ARD-Mediathek und um 21.45 Uhr im hr-fernsehen zu sehen.