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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Trauerfeiern in Trauerhallen auf den Frankfurter Friedhöfen mit maximal zehn Personen

von Ilse Romahn

(19.10.2020) Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge dürfen sich ab Montag, 19. Oktober, bis auf Weiteres bei Trauerfeiern in den Trauerhallen der Frankfurter Friedhöfe maximal zehn Personen aufhalten. Dabei ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.

Grundlage dieser Regelung sind die aktuellen Bestimmungen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie. Das Grünflächenamt bittet um Verständnis für diese Einschränkung.

Aktuelle Informationen rund um die Themen Trauerfall und Beisetzungen sind auf der Homepage der Frankfurter Friedhöfe unter http://friedhof-frankfurt.de hinterlegt oder können beim Service-Telefon unter (069)21236480 erfragt werden. (ffm)