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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Steuergewerkschaft für gerechte Besoldung hessischer Beamte

Aufschlag von 25 Prozent erforderlich

von Karl-Heinz Stier

(16.03.2023) Die Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) hat eine Online-Petition gestartet, um Unterschriften für mehr Besoldungs- und Versorgungsgerechtigkeit von Beamten in Hessen zu sammeln. Hintergrund sind die Beschlüsse der Landesregierung, wonach die Besoldung und Versorgung hessischer Beamter 2023 und 2024 jeweils nur um drei Prozent erhöht werden soll.

Beamten-Besoldung
Foto: Detlef Franke Steuergewerkschaft
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 Dies sei zu gering und verfassungswidrig. Es verstärke den bereits herrschenden Fachkräftemangel in der Finanzverwaltung weiter.

„Die Beamtinnen und Beamten in Hessen warten seit 2015 auf eine rechtmäßige Besoldung und Versorgung“, so der Vorsitzende  Michael Volz. „Allein bei der Besoldungsgruppe A 5 Stufe 1, sprechen wir über ein Gehaltsdefizit von mindestens 25 Prozent. Dies hat der Ver-waltungsgerichtshof (VGH) Kassel in seiner Entscheidung festgestellt. Diese fußt auf zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Bei Beamtinnen und Beamten in der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 5, die unter anderem unsere Lohnsteuerrückerstattung bearbeiten, liegt der Fehlbetrag bei monatlich 763 Euro. Bei den gehobenen Eingruppierungen, etwa in der A 12, in denen sich zum Beispiel Betriebsprüfer oder Steuerfahnder wiederfinden, fehlen im Monat circa 1.000 Euro im Geldbeutel. Bei Amtsleitungen sind es sogar 1600 Euro monat-lich.“ Auf ursprüngliche Initiative der Steuergewerkschaft Hessen hatte sich im Jahr 2021 der VGH mit dem Thema beschäftigt und festgestellt, dass die Versorgung und Besoldung hessischer Beamter seit 2013 nicht mehr verfassungskonform ist, sondern zum Teil sogar unter der Grundsicherung liegt.

Dies gleiche die bestehenden Defizite aber längst nicht aus. Laut DSTG Hessen wäre ein Aufschlag von rund 25 Prozent erforderlich. Um die Staatskasse nicht zu überfordern, verlangte die DSTG eine Erhöhung von jeweils acht Prozent in diesem und dem nächsten Jahr. Der Rest könne danach zeitnah in einem dritten kräftigen prozentualen Schritt ausgeglichen werden. Da die Landesregierung trotz verschiedener Anhörungen und Umsetzungsvorschläge leider keinen Schritt in diese Richtung bewegt habe, hat die Landesleitung, auf vorsorglichen Beschluss des Landeshauptvorstandes, der DSTG Hes-sen nun den Startschuss für die breit angelegte Petition gegeben.

Steuergewerkschaft hofft  dass neben ihren Mitgliedern möglichst viele andere Menschen die  Petition unterstützen, weil nicht nur Beamte der Finanzverwaltung, sondern die komplette Lan-desbeamtenschaft sowie die Versorgungsempfänger von diesen gravierenden Einschnitten in der Besoldung betroffen sind. „Es geht hier nicht um Tarifverhandlungen, Einkommens-runden, Inflationsausgleich oder gar um Beamten-Privilegien, sondern um unseren Rechtsanspruch auf Mindestbezahlung, wie es das Gesetz vorsieht und es die dritte Gewalt festgestellt hat“, so Volz. Beamtenschaft in den vergangenen Jahren vorent-halten hat, dann fehlen einem schlicht die Worte“, so Volz abschließend.

Ohne gerechte Entlohnung verschärft sich der Fachkräftemangel weiter Außerdem weist der Landesvorsitzende daraufhin, dass der ohnehin schon vorherrschende Fachkräftemangel in den Finanzbehörden durch die unzureichende Bezahlung noch weiter verstärkt werde und zu spürbaren Defiziten im steuerlichen Gesetzesvollzug führen werde.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) – Landesverband Hessen – zählt als Steuer-Fachgewerkschaft im Bereich des Hessischen Finanzministeriums über 7.000 Mitglieder.