Letzte Aktualisierung: 26.04.2024
Patientenverfügung und Corona
Das PatientenForum: Therapiewunsch bei Corona unbedingt ergänzen!
von Norbert Dörholt
(19.11.2020) Die Behandlung wegen einer Corona-Erkrankung ist grundsätzlich kein Anwendungsfall für eine Patientenverfügung, auch nicht bei einem künstlichen Koma. Darauf weist der Präsident des 11.000 Mitglieder zählenden Bundesverbands für Patienten- und Versicherteninteressen „Das PatientenForum“ e.V. in Mainz, Manfred Pfeiffer, im neuesten Infoblatt des Vereins „Aufgepasst & Hergehört“ hin.
Pfeiffer bezieht sich dabei auf die die Zeitschrift „Finanztest“ 12/20. Die Langzeitnarkose ist Voraussetzung für die maschinelle Beatmung als letztes Mittel bei einem schweren Krankheitsverlauf, schreibt er. In dem Bericht heißt es, diese Behandlung sei weiterhin darauf ausgerichtet, dass der Patient wieder erwacht und entscheidungsfähig ist. Dennoch könne die Patientenverfügung in diesem Fall wichtig werden. „Gibt es für den Patienten aller Wahrscheinlichkeit nach keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins, können Ärzte dann auf Grundlage der Patientenverfügung über einen Therapieverzicht entscheiden“, erläutert die Medizinrechtlerin Petra Vetter aus Stuttgart.
Das bedeutet: Legt die Patientenverfügung also fest, dass im Fall einer schweren Corona-Krankheitssituation auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll, können Ärzte diesem Wunsch folgen. (info@das-patientenforum.de)