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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Noch keine Diesel-Fahrverbote in Frankfurt

von Helmut Poppe

(29.09.2020) Das Land Hessen hat am 28. September 2020 den Entwurf des neuen Luftreinhalteplans für Frankfurt vorgestellt. Sofern die Grenzwerte für Stickstoffdioxid im Zeitraum April 2020 bis März 2021 überschritten werden, sollen Fahrverbote für ältere Diesel- und Benzinfahrzeuge ab dem 1. Juli 2021 in der Frankfurter Innenstadt angeordnet werden.

Diesel Fahrverbot
Foto: IHK FFM
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Ob tatsächlich ein Fahrverbot angeordnet wird, entscheidet sich demnach frühestens Anfang April 2021. Je nach Höhe der Messwerte könnte das Fahrverbot auch erst im Sommer oder Herbst 2021 umgesetzt werden. Entscheidend dabei sind die gemessenen Schadstoffwerte der letzten 12 Monate. Für Gewerbebetriebe, die in den betroffenen Straßen ansässig sind, gilt pauschal eine Ausnahme für 6 Monate. Für sie gilt also frühestens ein Fahrverbot ab dem 1. Januar 2022.

Betriebe mit Sitz außerhalb der betroffenen Straßen müssen eine individuelle Ausnahmegenehmigung beantragen. Unternehmen müssen unter anderem
durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle nachweisen lassen, dass das Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann.
Und durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs zu einer Existenzgefährdung führen würde. Die drohenden Fahrverbote sollen für Diesel-Fahrzeuge mit den Euronormen 1-5 und Benziner mit den Euronormen 1-2 gelten. Betroffen wäre voraussichtlich das Gebiet innerhalb des Anlagenrings, je nach Messwerten auch weitere Straßen wie die Mainzer Landstraße, der Erlenbruch und die Königsteiner und Gotenstraße in Höchst.
Die oben genannten Informationen stammen aus dem Entwurf des Luftreinhalteplans für Frankfurt. Dieser befindet sich noch bis zum 11. November 2020 in der Anhörung. Es wird damit gerechnet, dass der Plan zum Jahresende beschlossen wird und somit zum 1.1.2021 rechtskräftig wird. (IHK)