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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Mieterbund Hessen enttäuscht von BGH-Entscheidung

von Karl-Heinz Stier

(01.02.2021) "Das ist eine unglückliche Entscheidung zulasten aller betroffenen Mieterinnen und Mieter“, kommentiert Gert Reeh, Vorsitzender beim Mieterbund Hessen die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Amtshaftung wegen der fehlerhaften Mietpreisbremsenverordnung in Hessen.

Nachdem in Hessen aufgrund der seinerzeit unwirksamen Mietenbegren­zungsverordnung den Mietern ihr Anspruch auf Ersatz von zu viel gezahlter Miete nicht durch die zuständigen Gerichte gewährt wurde, konnte diese nicht vom Vermieter zurückgefordert werden. Und das obwohl der Hessischen Landesregierung im November 2015 bei der Veröffentlichung ein Formfehler unterlaufen war. Dies hatte zur Folge, dass sich alle Mieter, zwischen Novem­ber 2015 und Sommer 2019 nicht auf die Mietpreisbremse berufen konnten, obwohl häufig eine zu hohe Miete gezahlt wurde.

Durch die Entscheidung, in der sich der BGH der Meinung der vorinstanzlichen Gerichte angeschlossen hat, bleiben nun viele Mieterinnen und Mieter auf ihrer zu hohen Miete sitzen, die auf die immerhin im Staatsanzeiger veröffentlichte Verordnung gebaut hatten. „Dies ist für die Mieterschaft schwer nach­vollziehbar“, teilt Reeh weiter mit. „Wenn der Staat offiziell eine Verordnung er­lässt und im entsprechenden Organ veröffentlicht, muss man als Bürger darauf vertrauen können. Es wäre daher nur gerecht gewesen, den betroffenen Mie­tern die Entschädigung zuzuschreiben.“

Glücklicherweise gibt es für 49 hessische Städte und Gemeinden mit der mittlerweile geltenden Mietenbegrenzungsverordnung nun einen besseren Mieterschutz. Diese gilt seit dem 26. November 2020. Danach gilt, dass bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmieten nur noch um maximal 10 % überschritten werden darf, für Mieterhöhungen ist dort festgelegt, dass in diesen Bereichen maximal 15 % innerhalb von drei Jahren mehr gefordert werden darf. Doch dies ist immer noch zu viel und bringt die Mieterinnen und Mieter an die Grenzen der Belastbarkeit. Das Land Hessen kommt bisher mit der erforderli­chen Neubautätigkeit, insbesondere bei der Schaffung von sozial geförderten und preisgünstigen Wohnraum, dem tatsächlichen Bedarf nicht nach. Die Be­stände schrumpfen auch weiterhin - zudem steigen die Mieten selbst jetzt, wäh­rend der Corona-Pandemie, deutlich stärker an als der allgemeine Verbraucherindex. Selbst die landeseigene Wohnungsgesellschaft, die Nassauische Heimstätte, erhöht trotz der derzeitigen Bedingungen bei ihren Bewohnern die Miete. Die Mieter brauchen aber eine Atempause. „Daher haben wir gemeinsam mit dem DGB und der Caritas eine Petition ins Leben gerufen, um Druck zu machen. Über die Webseite www.petition-mietenstopp.de können alle betroffenen Mieterinnen und Mieter direkt durch ihre Unterschrift ihre Solidarität bekunden aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger die mit der Entwicklung des Mietmarkts nicht einverstanden sind“, schließt Reeh.