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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Kriftels Gemeindevertreter beraten erneut über Leinenpflich

Anlage einer „Hundewiese“ beantragt

von Adolf Albus

(23.03.2023) „Durch freilaufende Hunde wurden bereits wiederholt Wildtiere gerissen beziehungsweise Muttertiere gestört und dadurch werden ihre Jungen nicht mehr regelmäßig versorgt. In der Landwirtschaft kommt es ebenfalls immer wieder zu Schäden und Verunreinigungen durch freilaufende Hunde“, berichtete der Erste Beigeordnete Franz Jirasek in der laufenden Ausschussrunde.

Besonders unangenehm ist es, wenn in der Erdbeerzeit Hunde in den Feldern ihr „Geschäft“ hinterlassen. Diskutiert wird daher erneut eine Leinenpflicht im Hochfeld.

Schon im Mai 2009 war eine Leinenpflicht in der Feldgemarkung in der Brut- und Setzzeit der Wildtiere in den Ausschusssitzungen der Gemeinde thematisiert und ein Satzungsentwurf erarbeitet und vorgelegt worden. Der Grund: Die Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft und Obstbau, die Jagdgenossenschaft und der Jagdpächter hatten gemeinsam schriftlich beantragt, eine Anleinpflicht in der Feldgemarkung einzuführen.

„2010 wurde zunächst beschlossen in der Feldgemarkung Banner aufzustellen, die auf die Lebensmittelproduktion und die Wildtiere hinweisen und zum Anleinen auffordern. In der Sitzungsperiode Ende 2021 wurde das Thema ‚Konfliktmanagement in der Feldgemarkung‘ erneut aufgegriffen“, heißt es in der Vorlage für die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Beschlossen worden sei im November 2021, der Gemeindevorstand möge die Umsetzung der Aktion „Rücksicht macht Wege breit“ des Regionalbauernverbands Wetterau/Frankfurt in der Krifteler Feldgemarkung prüfen. Ebenso sollen die bereits bestehenden Hinweisschilder mit Verhaltensregeln freigeschnitten und teilweise erneuert werden. Geprüft werden sollte, inwieweit für betroffene Teile der freien Feldgemarkung eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet werden könne. Nun ist sie erneut Thema der Gremien.

 

Vollständige Sperrung der Feldgemarkung ist nicht artgerecht

Der Erste Beigeordnete informierte darüber, dass nach § 27 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz Städte und Gemeinden das Verhalten in der Flur durch Satzung regeln können. „Eine vollständige Sperrung der gesamten Feldgemarkung für das ganze Jahr verstößt aber gegen das Tierschutzgesetz, da den Hundehalterinnen und Hundehaltern dort eine angemessene Tierhaltung auferlegt wird. Dies bedeutet unter anderem, dem Tier einen ausreichenden Freilauf zu verschaffen.“ Eine Satzung, die diese Grundsätze beachtet, könne aber somit erlassen werden.

Vom Gemeindevorstand vorgeschlagen wird nun eine Leinenpflicht ausschließlich für die Flächen im Bereich „Hochfeld“: Dort befinden sich die größten zusammenhängenden Rückzugsräume für Wildtiere und landwirtschaftliche Flächen. Die Hundehalterinnen und Hundehalter können ihre Hunde weiterhin in den Gemarkungsbereichen „Mönchhof“ und „Läusgrund“ ohne Leine ausführen.

 

Kompromiss zwischen Hundehaltenden und Landwirtschaft

So werde ein Kompromiss zwischen den Interessen der Hundehalterinnen und Hundehalter, der Landwirtschaft, des Obstbaues und des Naturschutzes gefunden. Wird die Anleinpflicht kommende Woche in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen, gilt diese auch ohne Aufstellung einer entsprechenden hinweisenden Beschilderung. Zur Klarstellung sollen jedoch an den Haupteingängen zur Feldgemarkung entsprechende Hinweisschilder angebracht werden.

Ebenfalls beraten wird in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung über einen CDU-Antrag, in dem der Gemeindevorstand beauftragt wird zu prüfen, ob eine sogenannte Hundewiese in Kriftel angelegt werden kann. In anderen Kommunen des Kreises, beispielsweise in Hofheim an der Viehweide, gibt es diese Hundeauslaufflächen bereits und sie werden von Hundehalterinnen und Hundehaltern gut angenommen. Hier können ihre Vierbeiner Sozialkontakte haben und sich artgerecht und frei bewegen.