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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Krifteler Vereine mit eigener Anlage sollen höhere Zuschüsse zu den Betriebskosten erhalten

von Adolf Albus

(13.09.2021) Die Gemeinde Kriftel gewährt seit 1995 Vereinen mit vereinseigenen Anlagen Zuschüsse zu den Betriebskosten. Dies soll ausgleichen, dass andere Vereine die von der Gemeinde errichteten und betriebenen Einrichtungen wie die Schwarzbachhallen oder die Krifteler Sportplätze gebührenfrei nutzen können.

2005 hatten die Höchstgrenzen für die Übernahme der Grund- und Hausabgaben für vereinseigene Sportstätten (Kanalbenutzungsgebühren, Wassergeld, Müllabfuhrgebühren) sogar noch einmal um 30 Prozent reduziert werden müssen, da die Haushaltslage der Gemeinde defizitär war.

„Mittlerweile wurde die sonstige Vereinsförderung wieder angehoben. Eine Anpassung der in 2005 reduzierten zweckgebundenen Zuschüsse zu den Hausgaben für vereinseigenen Sportstätten ist jedoch bisher noch nicht erfolgt“, teilte Bürgermeister Christian Seitz jetzt in den Ausschüssen mit. Daher schlage der Gemeindevorstand vor, die Betriebszuschüsse für Vereine mit vereinseigenen Anlagen zu erhöhen.

Seitz: „Seit 26 Jahren ist keine Erhöhung der Höchstgrenzen erfolgt. Bisher wurden zudem nur die gemeindlichen Steuern und Gebühren bezuschusst wie Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Abfall, dagegen nicht die weiteren Betriebskosten wie Strom- und Gaskosten.“ Für die Vereine bedeute die Erhöhung der Zuwendung daher eine deutliche finanzielle Erleichterung. Die vorgeschlagenen Höchstgrenzen sollen – nach Zustimmung der Gemeindevertretung in der kommenden Woche - erstmals im Haushaltsjahr 2022 nach den Verbrauchswerten 2021 zur Anwendung kommen. Die eventuellen Mehraufwendungen im kommenden Haushaltsjahr in Höhe von maximal 9.000 Euro halte der Gemeindevorstand für vertretbar, so Seitz, und „nach dem Gebot der Gleichbehandlung aller örtlichen Vereine für gerechtfertigt“.