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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Keine Gebühren für Bad Sodens Außengastronomie in diesem Jahr

von Adolf Albus

(01.03.2021) Aktuell ist an einen Normalbetrieb im Gaststättenwesen wegen der Corona-Pandemie noch nicht zu denken. Lediglich ein Abhol- und Lieferservice ist derzeit erlaubt. Für die Zeit danach hat die Stadt Bad Soden am Taunus vorgebeugt:

In diesem Jahr werden für die Erteilung von Sondernutzungen für die Außenbewirtschaftung in öffentlichen Bereichen keine Gebühren erhoben. Lediglich eine pauschale Bearbeitungsgebühr fällt an. Diesen Beschluss fällte der Magistrat bereits Ende des vergangenen Jahres.

„Die Gastronomiebetriebe sind von den Einschränkungen der Corona-Krise ganz besonders betroffen. Daher möchten wir unsere ortsansässigen Gastronomen unterstützen und die Belastungen ein kleines Stück mildern“, sagt Bürgermeister der Frank Blasch.

Bereits im Jahr 2020 wurden keine Gebühren erhoben oder diese wurden zurückerstattet. Eine Außenbewirtung kann selbstverständlich nur stattfinden, sofern dies bundes- und landesrechtlich gestattet ist.