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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Impfung schützt vor Masern

von Ilse Romahn

(19.11.2019) Das Masernschutzgesetz verpflichtet bestimmte Personengruppen zum Nachweis, dass sie vollständig gegen Masern geimpft sind. So sollen Kinder besser gegen die Infektion geschützt und die sogenannte Herdenimmunität verbessert werden.

Das IPF informiert: Wer als Erwachsener zweifelt, wie umfassend sein Impfschutz ist, kann den Impfstatus mit Labortests klären lassen.

Ernstzunehmende Infektion
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Bis zu 20 Prozent der Erkrankten kämpfen mit zum Teil schwerwiegenden Komplikationen. Diese treten bei ungeimpften kleinen Kindern und Erwachsenen besonders häufig auf. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge entwickelt bis zu jeder zehnte Masernpatient eine bakterielle Lungen- oder Mittelohrentzündung. Einer von 1.000 erkrankt an einer durch die Masernviren ausgelöste Gehirnentzündung. Diese kann das Gehirn dauerhaft schädigen und führt bei jedem fünften bis zehnten Betroffenen zum Tode.

Masernimpfung nachholen
Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität. Das nützt nicht nur den Geimpften selbst. Eine hohe Durchimpfrate schützt auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Aber: Um Masernausbrüche zu verhindern, müssen 95 Prozent der Bevölkerung immun sein. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts liegt die Impfquote jedoch bereits bei den Schulkindern bei nur 93 Prozent. Um bestehende Impflücken zu schließen, empfehlen Experten allen nicht oder nur einmal geimpften nach 1970 geborenen Erwachsenen, die Masernimpfung vollständig nachzuholen. Im Zweifel schaffen Labortests auf Antikörper im Blutserum Klarheit darüber, wie es um den Impfschutz bestellt ist.

Weitere Informationen enthalten die IPF-Faltblätter „Vorsorgeimpfungen bei Kindern“ und „Impfschutz“. Kostenloser Download und Bestellung unter www.vorsorge-online.de Weitere Bestellmöglichkeit: Postfach 12 44, 63552 Gelnhausen. Dabei unbedingt den Titel, Namen und vollständige Adresse angeben.rävention