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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Hilfen für Gewerbetreibende in Flörsheim

von Adolf Albus

(25.03.2020) Um Unternehmen in Flörsheim am Main zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat Bürgermeister Dr. Bernd Blisch beschlossen, die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen – insbesondere von Gewerbesteuer – zu ermöglichen.

„Die Flörsheimer Wirtschaftsbetriebe sind eine wesentliche tragende Säule der städtischen Gesellschaft. Die Stadt unterstützt auf diese Weise die Unternehmen dabei, die Corona-Krise möglichst gut durchzustehen“, sagt Blisch.

Bei Steuerforderungen, die auf Grund von Veranlagungen für Vorjahre entstanden sind, besteht auf Antrag die Möglichkeit einer zinslosen Stundung bis zum 31. Dezember 2020. Das Antragsformular steht auf der städtischen Internetseite zum Download bereit.

Bei Fragen zu Stundungen von städtischen Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, können sich Unternehmen mit der Stadtverwaltung, Telefon 06145 955-404, E.Mail abgaben.finanzwirtschaft@floersheim-main.de oder stadtkasse@floersheim-main.de, in Verbindung setzen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die entsprechenden Ansprechpartner des Finanzamtes finden Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihrem Steuerbescheid oder auf www.finanzamt.hessen.de.

Durch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen kann die Steuerbelastung an die in kürzester Zeit gesunkene Ertragserwartung für das Jahr 2020 angepasst werden. Hierfür muss dargelegt werden, dass aufgrund der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Umsatzausfälle das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen 2020 deutlich gemindert ist beziehungsweise sogar ein Verlust zu erwarten ist. Wer beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung stellt, soll auch die Stadt Flörsheim am Main darüber in Kenntnis setzen.

Der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) obliegt es, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen, können ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten geraten waren. Darüber hinaus hat die KfW ein Sonderprogramm für Unternehmen jeder Größe aufgelegt. Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus eine Hotline für Unternehmen eingerichtet, Telefon (030)186151515. Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline (0800)4555520 zur Verfügung.