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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Hessinnen und Hessen zahlen 2019 im Schnitt 287 Euro für Trink- und Abwasser

von Helmut Poppe

(11.12.2019) Für die Versorgung mit Trinkwasser bezahlten die hessischen Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2019 im Durchschnitt 130 Euro. Hinzu kamen 157 Euro pro Person für die Abwasserbeseitigung, teilt das Hessische Statistische Landesamt mit. Die gesamten Wasser- und Abwasserentgelte stiegen damit seit 2017 im Mittel um 1,5 Prozent pro Jahr auf durchschnittlich 287 Euro. Diese Angaben beruhen auf den Angaben aller 423 hessischen Städte und Gemeinden.

Die Preise für einen Kubikmeter (1 000 Liter) Trinkwasser reichten von 0,97 Euro in Lorsch bis 4,60 Euro in Heidenrod. In 51 hessischen Städten und Gemeinden wurde 2019 nur das tatsächlich verbrauchte Wasser berechnet. In den übrigen 372 Städten und Gemeinden war zusätzlich ein Pauschalbetrag pro Haushalt im Jahr zwischen 2,82 Euro in Allendorf (Eder) und 215,00 Euro in Weilmünster zu zahlen.

Für die Beseitigung des Abwassers wurden 2019 je Kubikmeter zwischen 1,17 Euro in Alsbach-Hähnlein und 6,66 Euro in Kirtorf berechnet. 25 Städte und Gemeinden stellten keine weiteren Abwasserentgelte in Rechnung. Unter den übrigen 398 wurden in 384 Städten und Gemeinden Niederschlags- beziehungsweise Oberflächenwasserentgelte eingezogen. Sie reichten von 0,10 Euro je Quadratmeter Boden in Angelburg und Neu-Eichenberg bis 1,58 Euro in Witzenhausen. 16 dieser Städte und Gemeinden berechneten zusätzlich ein Schmutzwasserentgelt in Höhe von 0,03 Euro bis 0,13 Euro je Quadratmeter Boden. 91 Städte und Gemeinden erhoben Pauschalbeträge pro Haushalt und Jahr zwischen 5,00 Euro in Wolfhagen bis 198,34 Euro in Witzenhausen.

In den Jahren 2017 bis 2019 stiegen die durchschnittlichen Entgelte für Trinkwasser (plus 2,5 Prozent) stärker als für Abwasser (plus 0,6 Prozent). Die Gesamtkosten für Trink- und Abwasser nahmen in 194 hessischen Städten und Gemeinden zu. In 90 Städten und Gemeinden glichen sich die Anpassungen der Entgeltbestandteile aus oder führten zu einer Minderung der Gesamtbeträge. 139 Städte und Gemeinden änderten ihre Entgelte überhaupt nicht.

210 Städte und Gemeinden behielten ihre Trinkwasserentgelte vollständig bei, 47 senkten sie im Vergleich zu 2017. Ihre Abwasserentgelte ließen 200 Städte und Gemeinden unverändert, 107 senkten sie.

Hinweise

Bei der Festsetzung der Wasser- und Abwasserentgelte haben die Städte und Gemeinden teils sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Insbesondere die Größe und Siedlungsstruktur des Gemeindegebiets, die Menge und Qualität der Wasservorkommen, das Geländeprofil und die Bodenbeschaffenheit beeinflussen die Kosten für die Pflege und die Instandhaltung der Anlagen und Leitungssysteme. Außerdem sind rechtliche Vorgaben zum Beispiel des Boden- oder Gewässerschutzes einzuhalten. Darüber hinaus sollen die Einnahmen für die Deckung von Investitionen und die Rücklagenbildung zur Verfügung stehen. (HSL)