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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Fahrradabstellplätze künftig vorgeschrieben

von Helmut Poppe

(29.06.2020) Neue Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohnungen sowie sonstige Gebäude müssen künftig in Hessen eine festgelegte Zahl von schwellenfrei erreichbaren Fahrradabstellplätzen bieten, darunter auch Plätze für Lastenräder und andere Spezialräder.

Die entsprechende Verordnung tritt am 1. November in Kraft, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Freitag mitteilte: „Ob für den Weg zur Arbeit oder zum Einkauf, das Fahrrad wird im Alltagsverkehr immer beliebter. Gute Abstellanlagen erleichtern seine Nutzung.“

Die Landesbauordnung schreibt Fahrradabstellplätze bereits seit einiger Zeit vor. Die Einzelheiten dieser Vorschrift wie Anzahl und Größe blieben jedoch den Kommunen überlassen. „Allerdings haben nicht alle Städte und Gemeinden die erforderliche Satzung erlassen“, erläuterte Al-Wazir. „Diese Arbeit nehmen wir ihnen jetzt ab, ohne die Kommunen dabei zu bevormunden. Sollte eine Stadt oder Gemeinde für ihre örtlichen Verhältnisse abweichende Regelungen treffen wollen, hat sie noch bis November Zeit dafür.“

Die Fahrradabstellplatzverordnung erfasst Wohnhäuser nur, wenn sie mehr als zwei Wohnungen aufweisen. Dabei bestimmt sie, dass ein Regelfahrradabstellplatz je 35 Quadratmeter Wohnfläche und ein Sonderfahrradabstellplatz je 105 Quadratmeter Wohnfläche zu errichten ist. Bei Schulen hingegen ist die Zahl der Schüler maßgeblich, bei Wohnheimen die Bettenzahl, bei Bürogebäuden die Nutzfläche, bei Theatern und Kinos die Anzahl der Sitze.