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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Erfolg für Patienten und Praxisteams

von Ilse Romahn

(23.02.2021) Seit Inkrafttreten der Coronavirus-Impfverordnung hat sich die KZV Hessen für eine hohe Priorisierung und rasche Impfung der hessischen Zahnärzteschaft eingesetzt. Ab 27. Februar 2021 erhalten nun alle hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte ein Impf-Angebot.

Seit 8. Februar gilt die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung, die eine Reihenfolge zur Impfung festlegt. Deren nähere Ausgestaltung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Nun können sich alle hessischen Zahnärzte und ihre Praxisteams mit Priorität 1 gegen

SARS-CoV-2 impfen lassen. Dazu sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Die Entscheidung der zuständigen Stelle beim Hessischen Innenministerium begrüßen wir ausdrücklich. Wir freuen uns sehr, dass unsere Anstrengungen für einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Patienten und Praxisteams Früchte tragen. Diese sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Hygienekonzepte ist ein Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen und ihre Praxisteams, die auch in der Pandemiesituation jeden Tag für ihre Patientinnen und Patienten da sind.“

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen stellt eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicher. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Das schließt auch den zahnärztlichen Notdienst in Hessen ein. Hauptsitz der KZV Hessen ist Frankfurt am Main, eine Außenstelle gibt es in Kassel. Die KZV Hessen ist als modernes Dienstleistungsunternehmen ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet. Sie sorgt für eine zeitnahe Honorierung ihrer Mitglieder und ist kompetenter Ratgeber rund um die Abrechnung. Darüber hinaus berät sie auch in Fragen des Vertragszahnarztrechts und des Sozialrechts. Zur Unterstützung und Fortbildung ihrer Mitglieder organisiert die KZV Hessen Seminare und Workshops. Weitere Aufgabenbereiche sind die Überprüfung der Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte sowie die Qualitätssicherung. Mit Publikationen wendet sich die KZV Hessen zur Verbesserung der Mundgesundheit auch direkt an die Bürgerinnen und Bürger.