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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Die Klassische Geflügelpest breitet sich aus

von Ilse Romahn

(14.11.2022) Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt rät Geflügelhalterinnen und -haltern die Biosicherheit zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, breitet sich in Hessen weiter aus. Fälle in Hungen (Landkreis Gießen) und Miltenberg (Unterfranken) zeigen, dass auch in Frankfurt am Main jederzeit Geflügelpestfälle auftreten können. Die Geflügelpest breitet sich aktuell, von den Küstenregionen ausgehend, mit dem Vogelzug auch in andere Regionen Deutschlands aus. Die durch (aviäre) Influenza-Viren verursachte Erkrankung kommt bei Wildvögeln, vor allem bei Wassergeflügel, vor. Besonders empfänglich gegenüber dem Erreger sind auch Hühner und Puten. Die Übertragung und Ausbreitung der Viren findet durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch indirekten Kontakt über infektiösen Kot statt. Sollte die Geflügelpest in einem Geflügelbestand nachgewiesen werden, müssen alle Tiere des Bestandes getötet werden.
 
Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt rät daher allen Geflügelhalterinnen und -haltern, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und anzupassen. Insbesondere sollte kein direkter oder indirekter Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglich sein. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sind für Wildvögel unzugänglich zu lagern. Für die Tränke darf nur Wasser verwendet werden, zu dem Wildvögel keinen Kontakt haben. Allen Geflügelhalterinnen und -haltern wird geraten, sich bereits im Vorfeld auf eine tierschutzkonforme Aufstallung des Geflügels im Falle einer behördlichen Aufstallungsverfügung vorzubereiten. Sollte es zukünftig zu einer Aufstallungsverfügung kommen, ist unter anderem sicherzustellen, dass Geflügelhaltungen überdacht sind und seitliche Begrenzungen eine maximale Maschenweite von 25 Millimeter aufweisen.  
 
Geflügelhaltende sollten sich hinsichtlich einer erhöhten Sterblichkeit der Tiere im Bestand oder bei merklich reduzierter Aktivität der Tiere umgehend an die Veterinärbehörde im Ordnungsamt wenden. Bürgerinnen und Bürger, die tote und kranke Tiere, beispielsweise Schwäne, Enten oder Gänse, finden, sollten dies ebenfalls so schnell wie möglich der Veterinärbehörde melden.

Trotz einer geringen Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auf den Menschen, welche beispielsweise bei intensivem Kontakt möglich ist, sollten ansteckungsverdächtige Tiere nur mit Schutzkleidung – mindestens Handschuhe und Schutzmaske – angefasst werden.
 
Geflügelhalterinnen und -halter finden aktuelle Informationen zur Geflügelpest unter umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest sowie zu den Biosicherheitsmaßnahmen unter verhaltensregeln_fuer_kleinbetriebe_mit_gefluegelhaltung.pdf (hessen.de). Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt zudem, die Risikoanalyse des eigenen Betriebes mithilfe der Risikoampel für Geflügelpest durchzuführen. Nach Abschluss der Analyse erhalten Geflügelhalterinnen und -halter eine Optimierungsanalyse, die zeigt, welche Maßnahmen den einzelnen Betrieb noch sicherer machen.

Weitere Informationen dazu unter risikoampel.uni-vechta.de/plugins.php/aisurveyplugin/ai/survey?disease_id=1. (ffm)