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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Busunternehmen Reiseservice Frieda Gass gewinnt Ausschreibung für drei regionale Buslinien

von RMV

(03.04.2020) Das Busunternehmen ‚Reiseservice Frieda Gass‘ betreibt auch in Zukunft drei regionale Buslinien in Oberhessen: Bei der europaweiten Ausschreibung des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) für das Linienbündel VBK Lauterbach 2 hat das Unternehmen den Zuschlag für weitere acht Jahre erhalten.

Die Ausschreibung umfasst die regionalen Buslinien 391 (Lauterbach – Grebenhain – Gedern), 393 (Schlitz – Bad Salzschlirf – Lauterbach) und die Linie 591 (Fulda – Lüdermünd – Schlitz). Start des neuen Verkehrsvertrages ist der 13. Dezember 2020.

„Auch in diesen schwierigen Zeiten geht unser Tagesgeschäft weiter. Bei Qualität und Zuverlässigkeit konnten wir uns in der Vergangenheit immer auf die Partner von ‚Reiseservice Frieda Gass‘ verlassen. Wir freuen uns, das Unternehmen auch in den kommenden acht Jahren an unserer Seite zu haben“, so RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat.

„Wir freuen uns sehr als heimisches Unternehmen erneut den Zuschlag auf den drei Buslinien zu erhalten. Unser Anliegen ist die Zufriedenheit unserer Fahrgäste und unserer Mitarbeiter. Wir geben auch in Zukunft unser Bestes und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit dem RMV", so Inge Nau, Geschäftsführerin von Reiseservice Frieda Gass.

Moderne und klimatisierte Fahrzeuge
Die modernen Niederflurbusse, die auf den Linien  zum Einsatz kommen werden, sind klimatisiert und erfüllen mindestens die Emissionsnorm EURO VI. Die Fahrzeuge verfügen über eine Sondernutzungsfläche für Rollstühle, Kinderwagen oder Fahrräder im Bereich der hinteren bzw. mittleren Tür sowie eine Absenkvorrichtung, die den Einstieg für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erleichtert. Die Fahrgastinformation erfolgt über Bildschirme mit Echtzeitdatenanzeige und akustische Ansagen, welche auch die nächsten Anschlüsse an Umsteigebahnhöfen umfasst.

Hohe Standards für Fahrpersonal
Da dem RMV die Entlohnung des Fahrpersonals zur Sicherung der Qualitätsstandards und der Attraktivität des Lok- und Busführerberufs wichtig ist, verpflichtet er den Ausschreibungsgewinner, seine Beschäftigten sowie seine Unterauftragsnehmer auf Grundlage des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes zu entlohnen.

www.rmv.de