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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Bundestagswahl in Hofheim unter Corona-Bedingungen

von Adolf Albus

(20.09.2021) Am 26. September 2021 findet in Hofheim am Taunus, als Teil des Wahlkreises 181 die Bundestagswahl statt. Wegen der Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, die Online-Beantragung der Briefwahl unter www.hofheim.de Gebrauch zu nutzen. Davon haben mittlerweile 12.200 und damit schon über 42 Prozent aller rund 29.000 Wahlberechtigten in Hofheim Gebrauch gemacht.

Selbstverständlich sind für die Durchführung der Wahlen unter Pandemiebedingungen seitens der Kreisstadt Hofheim am Taunus geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus unter Beachtung der Vorgaben des Bundeswahlleiters getroffen worden.

Dies umfasst folgende Maßnahmen:

-       Die Wahlräume werden während der Wahlhandlung und der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses alle 20 Minuten gelüftet.

-       Die Stimmzettelkennzeichnung soll möglichst mit wählereigenen Schreibstiften erfolgen, im Übrigen werden den Wahlvorständen eine Menge an Kugelschreibern zur Ausgabe an Wählerinnen und Wähler zur Verfügung gestellt.

-       Während des Aufenthalts ist eine medizinische Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen.

-       Darüber hinaus werden für den Wahltag Maskenreserven (in plausiblen Mengen) vorgehalten, um diese bei Bedarf an die Wahlberechtigten und die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ausgeben zu können.

-       Es gilt das Abstandgebot, auf dessen Einhaltung der Wahlvorstand im Rahmen seines Hausrechts achtet.

-       Anbringung von Hinweisschildern im Zugangsbereich und ggfs. zusätzlich im Wahlraum zu Handdesinfektion, AHA- L-Regeln, Maskenpflicht

-       Einbahnstraßenregelungen.

-       Trennscheiben zwischen Wählern und Wahlvorstand.

-       ausreichende Bereitstellung von Desinfektionsmittel für die Handdesinfektion und
ggfs. Stiftdesinfektion.

Darüber hinaus wurde bei der Auswahl der Wahllokale darauf geachtet, dass diese bspw. groß genug sind, um das Begegnungsrisiko zu minimieren. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, nach der Stimmabgabe den Wahlraum zügig zu verlassen, es sein denn, sie wollen die Wahlhandlung beobachten.

Letztendlich gilt auch bei der Durchführung von Wahlen unter Pandemiebedingungen, die Wählerinnen und Wähler vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen und eine Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern.