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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Besuch beim Bürgeramt verschieben

Abgelaufene Ausweise müssen derzeit nicht erneuert werden

von Ilse Romahn

(30.03.2020) Die Bürgerämter der Stadt Frankfurt am Main sind aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Bürger werden nur noch in dringenden Angelegenheiten und nach telefonischer Anmeldung bedient.

Jan Schneider, der für den Bürgerservice zuständige Dezernent, appelliert an alle Frankfurter: „Bitte tragen Sie dazu bei, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet und bleiben Sie zu Hause. Die meisten Anliegen, für die das Bürgeramt normalerweise aufgesucht wird, lassen sich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.“

Ein abgelaufener Personalausweis ist zum Beispiel immer dann kein Grund zur Sorge, wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist. Aber auch wenn dieser fehlt, muss man nicht sofort einen neuen Ausweis beantragen. Denn es gibt Regelungen zwischen vielen europäischen Staaten, die zum Beispiel zur Einreise Dokumente anerkennen, die seit maximal einem Jahr abgelaufen sind. Näheres dazu findet sich auf der Website des Bundesministeriums des Innern unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html im Internet.

Wegen der aktuellen Situation sollten Reisen aber ohnehin kein Thema sein. Es besteht also genügend Zeit, auf eine Entspannung der Lage zu warten, um neue Ausweisdokumente zu beantragen.

Auch ein Umzug ist kein Anlass, aufs Bürgeramt zu gehen. Wer eine neue Wohnung bezogen hat, muss sich derzeit nicht wie vorgeschrieben innerhalb von 14 Tagen ummelden. Verwarngelder wegen Verstößen gegen die Meldepflicht werden nicht erhoben, solange die Bürgerämter geschlossen sind. Sobald sie wieder für den Publikumsverkehr öffnen, sind die Anmeldungen umgehend nachzuholen. (ffm)