Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

Werbung
Werbung

Bebauungsplan für ersten Teil der Umgehungsstraße Weilbach rechtskräftig

von Adolf Albus

(12.08.2020) Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Flörsheim am Main, die in der laufenden Woche erfolgt, erlangt der Bebauungsplan für den ersten Abschnitt der kleinen Umgehungsstraße Weilbach Rechtskraft.

Der Bebauungsplan war bereits vor knapp zwei Jahren von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen worden. Vor der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten musste die Stadt aber noch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Landesstraßenbauverwaltung Hessen Mobil bezüglich der Umsetzung des Bebauungsplans treffen. Diese Übereinkunft hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung Ende Juni beschlossen.

Die Vereinbarung stellt sicher, dass die im Landschaftspflegerischen Begleitplan, im Faunistischen Artenschutzgutachten sowie im Umweltbericht beschriebenen Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen von Hessen Mobil umgesetzt werden. Dabei soll Hessen Mobil die Überwachung durch eine fachlich qualifizierte Umweltbaubegleitung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde einrichten. Die weitere Pflege und Unterhaltung ist dann ebenfalls Aufgabe der Landesstraßenbauverwaltung.

Bürgermeister Dr. Bernd Blisch und Erste Stadträtin Renate Mohr freuen sich, „dass die Stadtverwaltung den Bebauungsplan jetzt zur Rechtskraft führen konnte. Damit sind die baurechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des ersten Teils der Umgehungsstraße geschaffen“, sagen sie.

Die Ortsumgehung Weilbach soll in zwei Abschnitten verwirklicht werden. Die Stadt als Träger des Bebauungsplanverfahrens ist nicht Bauherr der Entlastungsstraße, sondern die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil.