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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren „Clausstraße“

Historischen Ortskern erhalten und Rechtssicherheit für künftige Bebauung schaffen

von Adolf Albus

(17.02.2020) Rund 40 interessierte Bürgerinnen und Bürger kamen am vergangenen Mittwoch in den Mehrzweckraum der Hasselgrundhalle, um sich über das Bebauungsplanverfahren Nummer 19A „Clausstraße“ informieren zu lassen.

Bürgermeister Dr. Frank Blasch begrüßte die Gäste und wies darauf hin, dass Bebauungsplanverfahren für die Verwaltung zwar Tagesgeschäft, für die Anwohner und Eigentümer der betroffenen Gebiete aber durchaus nicht alltäglich seien. Ziel der Verwaltung ist es, die Bebauung im gesamten Stadtgebiet durch Bebauungspläne festzulegen. In Bad Soden am Taunus ist mittlerweile fast das komplette Stadtgebiet abgedeckt, allerdings liegt für den Bereich rund um die Clausstraße, den Wiesenweg, die Adlerstraße und Teile der Straße Zum Quellenpark und Brunnenstraße n och kein Bebauungsplan vor. Ziel ist es, rechtliche Grundlagen für die künftige Bebauung in diesem Gebiet zu geben und dabei den historischen Ortskern zu bewahren. 

Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbinden
Michael Henninger vom Fachbereich Stadtentwicklung und Mobilität rief die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mitzureden und sich bei der Planung einzubringen. Denn ein Bebauungsplanverfahren gibt an mehreren Stellen allen die Möglichkeit, Ideen einzubringen und Bedenken zu äußern. 

Bewahren und rechtssicher planen
Birgit Diesing vom Planungsbüro Diesing + Lehn stellte den Vorentwurf des neuen Bebauungsplans vor. Bestehende Häuser und Liegenschaften haben Bestandsschutz. Die neuen Auflagen gelten erst bei Neubauten. Neben der Bewahrung des historischen Charakters im Ortskern soll auch die Entwicklung eines lebendigen und kleinteiligen Stadtzentrums und die gewerbliche Nutzung durch publikumsfreundliche fußläufige Erschließung gefördert werden. Für einige Bereiche im Inneren des Bereichs ist eine sehr behutsame bauliche Entwicklung möglich. Im Bebauungsplan festgeschrieben werden soll auch die Art der baulichen Nutzung, wobei das Gebiet in urbane Bereiche mit Geschäften und Wohneinheiten und in allgemeine Wohngebiete mit eingeschränkter gewerblicher Nutzung eingeteilt ist. Festgeschrieben werden sollen auch die Grünflächen am Dachberghang. Vorgesehen ist auf lange Sicht auch eine durchgängige Fußverbindung von der Leopoldpassage bis zur Straße Zum Quellenpark. Foto: Im Bebauungsplan soll die durchgängige Fußverbindung von der Königsteiner Straße bis zur Straße Zum Quellenpark eingeplant werden. Für einige Bereiche im Inneren des Bereichs ist eine sehr behutsame bauliche Entwicklung möglich. Im Bebauungsplan festgeschrieben werden soll auch die Art der baulichen Nutzung, wobei das Gebiet in urbane Bereiche mit Geschäften und Wohneinheiten und in allgemeine Wohngebiete mit eingeschränkter gewerblicher Nutzung eingeteilt ist. Festgeschrieben werden sollen auch die Grünflächen am Dachberghang. Vorgesehen ist auf lange Sicht auch eine durchgängige Fußverbindung von der Leopoldpassage bis zur Straße Zum Quellenpark.

Mitplanen – mitreden - mitmachen
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt noch bis zum 13. März 2020 im 2. Stock des Verwaltungsgebäudes der Stadt in Neuenhain aus. Er kann während der allgemeinen Dienststunden montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr dort eingesehen werden. Die zuständigen Mitarbeiter vor Ort beantworten Fragen und nehmen Anmerkungen und Anregungen zur Prüfung auf. Unter der Rufnummer +49 6196 208-336 kann auch ein Termin vereinbart werden.