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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Auflagenbescheid für Klimaaktivisten

von Ilse Romahn

(21.01.2022) Eine für Freitag, 21. Januar, angezeigte Versammlung von Klimaaktivisten in Frankfurt am Main hat das Ordnungsamt am Donnerstag, 20. Januar, mit Auflagen belegt. Eine in diesem Rahmen geplante Abseilaktion von einer Autobahnbrücke wurde aus Gründen der Gefahrenabwehr verboten.

Angemeldet ist eine Versammlung auf einer Autobahnbrücke über der A648 an der Straße „Am Römerhof“ in Bockenheim. Unter dem Motto „Spruchbänder an Autobahnbrücken sind kein Verbrechen – Autobahnen schon! Klimaschutz und Verkehrswende statt Strafverfahren gegen Aktivistis!“ planen 30 Teilnehmende von 14 bis 15 Uhr eine Kundgebung auf der Autobahnbrücke. Zur Verdeutlichung ihres Anliegens wollen sich zudem zwei Demonstrierende von der Brücke in Richtung der Seitenränder der Fahrbahn abseilen und zwischen sich ein Transparent spannen. Diesem Abseilwunsch kam die Versammlungsbehörde nicht nach. Nach der Einschätzung beteiligter Stellen ist das Brückengeländer, an dem sich die Demonstrierenden befestigen wollen, für derlei Aktionen nicht geeignet und ein Bruch des Geländers unter der Last der daran Hängenden nicht ausgeschlossen. Zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben der Demonstrierenden wurde diese Aktion im Rahmen eines behördlichen Auflagenbescheids untersagt. Der auf der Autobahnbrücke geplante Teil der Versammlung kann wie angezeigt stattfinden. (ffm)