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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Amtszeit von Stadtrat Frank wird verlängert

von Ilse Romahn

(06.05.2021) Eigentlich wäre am Donnerstag, 6. Mai, der letzte Arbeitstag von Stadtrat Markus Frank gewesen. Er wurde erstmals am 6. Mai 2009 vom Frankfurter Stadtparlament zum Stadtrat gewählt. Nach seiner Wiederwahl läuft die Amtszeit nunmehr aus.

Peter Feldmann und Markus Frank bei der Vertragsverlängerung
Foto: Stadt Frankfurt / Maik Reuß
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Nun kommen noch einmal einige Monate obendrauf: „Ich bin froh, dass Stadtrat Frank bereit ist, die derzeitige Übergangszeit mitzugestalten und weiterhin dafür sorgt, dass der Magistrat verlässlich und voll handlungsfähig bleibt“, so Oberbürgermeister Peter Feldmann bei der Unterzeichnung der Verlängerungsverfügung am Mittwoch, 5. Mai.

Stadtrat Frank, zuständig für Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr, sagt: „Gerade in der derzeitigen Lage ist es wichtig, dass die von mir verantworteten Bereiche weiter gestaltet und geordnet übergeben werden.“

Oberbürgermeister Feldmann sprach bei der Gelegenheit der Unterzeichnung Stadtrat Frank seinen Dank aus: „Ich schätze Herrn Stadtrat Frank als Kollegen, der nicht nur pragmatisch viele Entscheidungen der Stadt in den vergangenen Jahren vorangebracht hat, sondern sich auch mit Verve für die Wirtschaft, die Sicherheitsbehörden, die Feuerwehr, aber auch die Sportvereine und Schwimmbäder, eingesetzt hat. Bei den Schwimmbädern sind mir neben den Neubauprojekten besonders die Einführung des kostenlosen Eintritts für alle Kinder und die von ihm angestoßenen Modernisierungsvorhaben im Blick.“

Hintergrund der Verlängerung ist die Kommunalwahl im März. Da sich das Stadtparlament gerade erst neu konstituiert und eine neue Mehrheit noch nicht gefunden hat, konnte eine Wahl des Stadtratsposten noch nicht erfolgen. Für solche Übergangszeiten bietet die Hessische Gemeindeordnung an, Stadtratsmandate bis zur Neuwahl oder der Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers zu verlängern. Diese Option wurde nun hier gewählt. Andernfalls hätten die Aufgabengebiete von einem Stellvertreter mit übernommen werden müssen. (ffm)