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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Al-Wazir: Entwurf für Volksbegehren ist gegen die Verfassung

Dies hat die Landesregierung per Kabinettsbeschluss festgestellt

von Karl-Heinz Stier

(29.09.2022) Die Landesregierung hat den Entwurf geprüft und dazu auch eine Anwaltskanzlei hinzugezogen. Die Juristen kamen zu dem Ergebnis, dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgeht und durch Eingriffe in die Straßenverkehrsordnung und die Eisenbahninfrastruktur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes berührt sowie dass er mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert und daher wegen fehlender Bestimmtheit gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt.

Dazu Verkehrsminister Tarek Al-Wazir: „Aus diesen Gründen war leider keine andere Entscheidung möglich. Wir arbeiten bereits seit Jahren am Umstieg auf eine nachhaltige und gleichzeitig leistungsfähige Mobilität. Jenseits aller juristischen Diskussionen hat die Landesregierung gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen bereits letzte Woche die inhaltliche Diskussion mit den Vertrauensleuten des Volksbegehrens begonnen. Diese Gespräche werden fortgesetzt, um die Möglichkeit auszuloten, sich auf einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu einigen.“