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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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175.000 Euro für Klais-Orgel St. Marien Kirche in Offenbach

von Karl-Heinz Stier

(22.06.2023) Die katholische St. Marien Kirche in Offenbach am Main erhält 175.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XII des Bundes zur Sanierung ihrer historischen Klais-Orgel. Dies beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

„Das sind tolle Nachrichten für die St. Marienkirche und für Offenbach“, zeigt sich der Bundestagsabgeordnete Thorsten Lieb (FDP) erfreut. Er hatte sich im Haushaltsausschuss für das Projekt in seiner Region stark gemacht. „Die Klais-Orgel ist ein wertvolles Kulturdenkmal in Hessen. Mit den Mitteln aus Denkmalschutzprogramm des Bundes wird der Erhalt dieser historischen Orgel, die als eine der wenigen Klais-Orgeln nicht im Krieg zerstört wurde, gesichert.“

„Ich konnte mich bereits selbst vom Klang der Orgel und ihrer rund 1.750 Pfeifen bei meinem letzten Besuch in der St. Marien Kirche begeistern lassen. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass nun mit den dringend benötigten Instandsetzungsarbeiten begonnen werden kann. Damit stellen wir sicher, dass die Orgel auch für zukünftige Generationen erhalten bleibt“,

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm erfreut sich größter Beliebtheit. Im Bundeshaushalt 2023 stehen für die Förderung von Kulturdenkmälern insgesamt 56 Millionen Euro zur Verfügung. „Wir haben auch in diesem Jahr wieder die außerordentliche Beliebtheit des Programms feststellen können, das beweist die Vielzahl eingereichter Anträge. „Dass wir eine Förderzusage von 175.000 Euro für Offenbach sicherstellen konnten, ist ein toller Erfolg für die Stadt und die Kirchengemeinde, die sich dafür stark gemacht haben.“

Auch Offenbachs Dezernent für Stadtplanung, Ordnung und Bildung Paul-Gerhard Weiß freut sich über den Förderbescheid aus Berlin. „Die Kirchenmusik wird in St. Marien auch auf hohem Niveau gepflegt. Das bereichert das kulturelle Leben im Mathildenviertel und der ganzen Stadt.“

Hintergrund: Das Denkmalschutz-Sonderprogramm XII unterstützt den Erhalt national bedeutsamer unbeweglicher Kulturdenkmäler. Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder sogar Privatpersonen können sich um die Fördermittel bewerben. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Substanz eines Denkmals erhalten oder restauriert wird. Die Maßnahmen müssen im Einklang mit Vorgaben der Denkmalpflege stehen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheidet über die Auswahl der Projekte.