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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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115 neue Lehrkräfte für Hessens Grundschulen

von Helmut Poppe

(03.07.2020) Kultusminister Lorz ehrt beste Absolventinnen und Absolventen der berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahme zur Grundschullehrkraft

Um dem steigenden Personalbedarf an Grundschulen nachzukommen, bietet Hessen seit dem Jahr 2017 Lehrkräften, die bereits über ein Lehramt an Gymnasien oder an Haupt- oder Realschulen verfügen aber noch nicht unbefristet in den Schuldienst eingestellt sind, die Möglichkeit, die Befähigung zum Lehramt an Grundschulen berufsbegleitend zu erwerben. Von den insgesamt 115 Absolventinnen und Absolventen dieser dreijährigen Qualifizierungsmaßnahme hat Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz gestern in Wiesbaden die 17 besten ausgezeichnet. Dabei erklärte er: „Der Lehrkräftebedarf in Hessen stellt sich über die einzelnen Schulformen verteilt sehr unterschiedlich dar. Während er in den meisten Fächern an weiterbildenden Schulen mehr als gedeckt ist, bleibt die Nachfrage nach gut ausgebildeten Grundschullehrkräften auf absehbare Zeit hoch.“ Deshalb habe Hessen 2017 eine Sondermaßnahme gestartet, die es Lehrkräften an weiterführenden Schulen ermögliche, zusätzlich zu ihrer ursprünglichen Qualifikation die Befähigung zum Lehramt an Grundschulen zu erwerben. „Ich freue mich heute diejenigen Absolventinnen und Absolventen auszeichnen zu dürfen, die mit der Traumnote 1,0 bestanden haben, und danke ihnen und allen übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr, dass sie sich dafür entschieden haben, Grundschullehrkraft in Hessen zu werden.“


Die Qualifizierung baut auf den bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen der Teilnehmenden auf und umfasst fachwissenschaftliche, fachdidaktische und pädagogische Inhalte in den Bereichen Didaktik der Grundschule, Mathematik und Deutsch sowie in einem weiteren Unterrichtsfach. „Das Besondere an unserer Weiterbildungsmaßnahme ist, dass die teilnehmenden Lehrkräfte während des gesamten Zeitraums eigenverantwortlich an einer Grundschule unterrichten und ihre erworbenen Kompetenzen unmittelbar einsetzen können“, so Lorz. Mit Bestehen der Zusatzprüfung erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein Angebot zur Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe. Nach einem Zeitraum von vier Jahren, für den Sie sich verpflichtet haben, als Grundschullehrkraft tätig zu sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in das ursprünglich studierte Lehramt an Gymnasien oder an Haupt- oder Realschulen zurück zu wechseln.