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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Zwischen Bäcker und Ortseinfahrt Kriftel gilt ab dem 1. Juni Tempo 30

von Adolf Albus

(26.05.2017) In einem Teilbereich der „Kapellenstraße/Landesstraße 3011-alt – zwischen Bäckerei Heislitz und Ortseinfahrt - wird am 1. Juni 2017 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt.

Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Kriftel hat diese Maßnahme angeordnet. „Diese Maßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit“, so der Erste Beigeordnete Franz Jirasek.

Hintergrund: In den vergangenen zwei Jahren hat hier eine Vielzahl von Bauarbeiten stattgefunden. An der „Kapellenstraße/L 3011-alt“, der Hauptverbindungsstraße zwischen der Stadt Hofheim am Taunus und der Gemeinde Kriftel wurden ein Pflegeheim, ein Betreutes Wohnen sowie Eigentumswohnungen errichtet und fertig gestellt. Ferner ist ein Ärztehaus in diesem Gebiet entstanden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurde ein großes Backhaus mit Restaurationsbetrieb errichtet, das täglich gut besucht wird. Am Wochenende sind hier regelmäßig bis zu 100 Personen bei Kaffee und Kuchen zu Gast. Des Weiteren wurde in beiden Fahrtrichtungen eine Bushaltestelle errichtet.

„Durch das hohe Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt kam es zu einer Menge Beschwerden aus der Bevölkerung, da sich gerade die älteren Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen bei dem Überqueren der Kapellenstraße wegen der nicht vorhandenen Querungsmöglichkeit sowie der sehr schnell um die Kurve kommenden Fahrzeuge unsicher fühlten. Aufgrund dessen wurde im Bereich der Bushaltestelle ein Fußgängerüberweg in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Main-Taunus-Kreises und Hessen Mobil eingerichtet“, erklärt der Erste Beigeordnete Franz Jirasek.

„Da die Straße aus Fahrtrichtung Hofheim relativ gerade verläuft, werden viele Verkehrsteilnehmer zum schnelleren Fahren verleitet. Fahrzeuge, die von der Kapellenstraße auf die L 3011-alt abbiegen wollen, müssen an dem sich an der Einmündung befindenden STOP-Schild anhalten. In Fahrtrichtung Hofheim ist die Straße aufgrund der Kurve nicht einsehbar. Die Fahrzeuge müssen sich in den zügig fließenden Verkehr einordnen. Hinter der Kurve befindet sich dann der Fußgängerüberweg. Sowohl für die Fußgänger als auch die Autofahrer ist hier eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von großem Vorteil“, so der Erste Beigeordnete.

Ferner münde nach der Kurve nunmehr die Straße „Am Freizeitpark“ auf die „Kapellenstraße/L 3011-alt“. Die Verkehrsteilnehmer müssten sich aus der Straße „Am Freizeitpark“ langsam heraustasten, da aufgrund der Kurve die „Kapellenstraße L 3011-alt“ nicht besonders gut einsehbar ist. Durch schnell um die Kurve kommende Fahrzeuge entstehen auch hier gefährliche Situationen.

Jirasek: „Durch die Inbetriebnahme des Ärztehauses wird dieser Ein- und Ausfahrtsbereich noch stärker frequentiert.“ Wegen der hohen Geschwindigkeiten, die in diesem Bereich gefahren werden, wurde auf der Höhe des Fußgängerüberweges bereits eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage in Betrieb genommen. Die Hessische Polizeiakademie hatte diesem Standort, da es sich um eine besonders schutzwürdige Zone nach dem Erlass handelt, zugestimmt.