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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Wieder Jagd auf Waschbär und Fuchs

Rebhuhn, Kiebitz und Feldhase können aufatmen

von Karl-Heinz Stier

(02.08.2019) Ab 1. August dürfen Waschbären in Hessen wieder bejagt werden, die Schonzeit für Füchse endet am 14. August. Der Landesjagdverband kritisiert scharf, dass die im Koalitionsvertrag beschlossene Aufhebung der Schonzeit für den Jungwaschbären bis heute nicht umgesetzt wurde.

Waschbär am Gewässer
Foto: Seifert/DJV
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Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zur Schonzeitaufhebung in der Wetterau wurden solange nicht bearbeitet, dass sie nun obsolet werden. Die Hegegemeinschaft Wiesbaden/Ost erhielt eine Ablehnung.

Erst mit Beginn der Jagdzeit für den Waschbären und den Fuchs im August spüren Bodenbrüter wie Rebhuhn, Kiebitz oder die Feldlerche eine Reduzierung des Beutegreiferdrucks. Aber auch Junghasen und Kaninchen leiden unter der vom grün geführten Umweltministerium verordneten Schonzeit für Fuchs und Waschbär. 

Zwar haben CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Schonzeit für Jungwaschbären aufgehoben werden soll, die Umsetzung wird jedoch vom Umweltministerium weiterhin mit dem Argument verzögert, dass dazu eine erneute Verbändeanhörung nötig sei, ist absolut unverständlich und auch unentschuldbar..eine Absage. „Die Bemühungen aller aktiven Jägerinnen und Jägern, die sich unermüdlich um die Anlage von Blüh-, Deckungs- und Äsungsstreifen und um Verbesserungen des gesamten Lebensraumes bemühen, werden so mit Füßen getreten“, sagt Landesjagd-verbands -Vorsitzender Dr. Ellenberger.

Ein Vogelschutzprojekt in Reichelsheim zeigte kürzlich, welche Bruterfolge möglich sind, wenn Bodenbrüter vor Fuchs, Waschbär & Co. geschützt sind. Über 100 Kiebitzküken wurden dort gezählt. „Wer nun noch die Bejagung von Fuchs und Waschbär infrage stellt, verschließt sich nicht nur gegenüber fundierten Studien, sondern gefährdet wider besseren Wissens bedrohte Arten wie das Rebhuhn, den Kiebitz und die Feldlerche. Die Schonzeit für Fuchs und Waschbär muss unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes schnellstmöglich komplett aufgehoben werden“, so Ellenberger abschließend.