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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Weniger Unterbringungen von jungen Menschen in Pflegefamilien und Heimen

von Helmut Poppe

(18.10.2019) 4 von 10 der untergebrachten Kinder und Jugendlichen sind unter 14 Jahre alt Unterbringung in einer Pflegefamilie spielt bei jüngeren Kindern die wichtigste Rolle

Wenn andere Maßnahmen nicht helfen, können Kinder und junge Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Pflegefamilien oder Heimen untergebracht werden. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts wurden im Jahr 2018 in Hessen 18 400 Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre außerhalb des Elternhauses untergebracht. Das waren 4,4 Prozent weniger als im Jahr 2017.

27 Prozent der Betroffenen (5 050) waren in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege), 58 Prozent (10 700) in Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform, knapp 2 Prozent (314) nach § 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) und knapp 13 Prozent (2 340) über die Eingliederungshilfe außerhalb des Elternhauses untergebracht. Die Unterbringung in einem Heim oder das betreute Wohnen gewannen mit steigendem Alter an Bedeutung.

Betrachtet man die beiden wichtigsten Unterbringungsformen – die Vollzeitpflege und die Heimunterbringung – näher, dann zeigt sich folgendes Bild: Die Unterbringungen in einer Pflegefamilie gingen um 3,2 Prozent und die in Heimerziehung oder sonstiger betreuter Wohnform um 6,4 Prozent zurück. Über 6 von 10 jungen Menschen in Vollzeitpflege und Heimerziehung waren männlich. 43 Prozent der jungen Menschen in Vollzeitpflege oder Heimerziehung waren bei Beginn der Unterbringung unter 14 Jahre und 41 Prozent zwischen 14 bis 17 Jahre alt. 15 Prozent waren bereits volljährig. Bei den jüngeren Kindern spielte die Vollzeitpflege bei Beginn der Hilfe die wichtigste Rolle.

Von den unter 6-Jährigen waren 8 von 10 Kindern in Pflegefamilien untergebracht. Bei den Volljährigen hingegen waren 9 von 10 Kindern in Heimen oder betreuten Wohnformen untergebracht.

Bei der Vollzeitpflege standen bei Beginn der Hilfe die Unversorgtheit des jungen Menschen (31 Prozent), die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (42 Prozent), die Gefährdung des Kindeswohls (34 Prozent) sowie die unzureichende Förderung des jungen Menschen in der Familie (33 Prozent) im Vordergrund. 

Bei den jungen Menschen, die in Heimen oder in sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht wurden, waren neben der Unversorgtheit mit 30 Prozent, die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (32 Prozent) und unzureichende Förderung mit 24 Prozent von Bedeutung. Bei der Beantwortung der Frage nach den vorwiegenden Gründen bei Beratungsbeginn waren Mehrfachnennungen (bis zu 3 Gründe) möglich. 

Bei 75 Prozent der jungen Menschen, die in Vollzeitpflege untergebracht wurden, bezogen die Herkunftsfamilien bei Beginn der Hilfe Transferleistungen. Bei der Heimerziehung lag dieser Anteil bei 48 Prozent. Auch die Familienverhältnisse spielten eine große Rolle. So kamen 53 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die in Vollzeitpflege untergebracht wurden, bei Beginn der Hilfe aus einer Herkunftsfamilie mit nur einem Elternteil. Bei der Heimerziehung lag dieser Anteil bei 37 Prozent. (HSL)