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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Verwaltungsgericht verschiebt Tierschutz

EU-Abgeordneter Martin Häusling übt scharfe Kritik

von Norbert Dörholt

(14.06.2019) Männliche Küken dürfen weiterhin massenhaft kurz nach dem Schlüpfen getötet werden. „Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil vom 13.6.2019 die wirtschaftlichen Interessen der Legehennenbetriebe über den Tierschutz, indem es die verpflichtende Einführung auf ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei auf den Sankt-Nimmerleinstag verschiebt“ kritisiert der Wiesbadener EU-Abgeordnete Martin Häusling diese Entscheidung.

Der Wiesbadener EU-Abgeordnete Martin Häusling ist enttäuscht über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Töten männlicher Küken.
Foto: Pressestelle EU-Parlament
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In Deutschland werden jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie keine Eier brüten und für die Fleischproduktion ungeeignet sind. Zwei Brütereien hatten gegen das Tötungsverbot männlicher Eintagsküken des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2013 geklagt.

Martin Häusling, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, bedauert das Urteil und fordert ein EU-weites Verbot der Massentötung männlicher Küken:„Ich bedaure, dass das Gericht die wirtschaftlichen Interessen der Massentierhaltung über das Staatsziel Tierschutz stellt. Tiere sind keine Massenware, die nach Bedarf weggeworfen werden kann. Wir Grünen/EFA werden weiterhin dafür kämpfen, dass Tierwohl vor Profit steht, in ganz Deutschland und in der ganzen Europäischen Union. Tiere dürfen nicht mehr einseitig auf Leistung gezüchtet werden. Langlebigkeit und Robustheit müssen die Hauptkriterien sein. Bei Geflügel müssen wir zum Zweinutzungshuhn zurück.“