Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

Werbung
Werbung

Vermessung der Günthersburghöfe beginnt

Keine gravierenden Eingriffe in Flora und Fauna

von Ilse Romahn

(27.06.2019) In Vorbereitung auf das Baulandumlegungsverfahren Nummer 226 – Günthersburghöfe – müssen Vermessungen für die genaue Festlegung der Verfahrensgrenze stattfinden. Dafür ist es notwendig, dass zahlreiche Grundstücke auf dem Areal zwischen Friedberger Landstraße, Wasserpark und Münzenberger Straße betreten werden.

Günthersburghöfe, Luftbild, 2018
Foto: Stadt Frankfurt / Stadtvermessungsamt
***

Die Arbeiten beginnen am Dienstag, 2. Juli, und dauern mehrere Wochen an. Den Besitzern ist freigestellt, während der Vermessungsarbeiten zugegen zu sein. Eine Teilnahme ist jedoch nicht erforderlich.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, den Zutritt zu den Grundstücken zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 22 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes. Vor Beginn der Vermessungsarbeiten sollten bekannte Informationen über die Lage und den Verlauf von unterirdischen Anlagen und Leitungen – wie beispielsweise Strom, Wasser, Gas oder Telefon – auf ihren Grundstücken angegeben werden, um möglichst von vornherein Beschädigungen zu vermeiden. Die Grundstückseigentümer werden außerdem gebeten, von den Arbeiten betroffene Personen – insbesondere die Pächter – zu informieren.

Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden keine gravierenden Eingriffe in Flora und Fauna stattfinden. In Einzelfällen kann es sein, dass für die Herstellung von Sichten kleineres Geäst entfernt und an verschiedenen Stellen nach tieferliegenden Grenzmarken gesucht werden muss. Sofern an einer Grundstücksgrenze Grenzpunkte festgestellt und abgemarkt werden, wird das Ergebnis durch öffentliche Bekanntmachung bekannt gegeben. Vorher erhalten die Eigentümer Gelegenheit zur Anhörung.

Ansprechpartner beim Stadtvermessungsamt ist Martin Wasserek unter der Telefonnummer (069)21235810. (ffm)