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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Urlaub im Ausland

von Helmut Poppe

(17.05.2019) Welche Versicherungen sind wichtig?

Wer beim Start in den Urlaub die richtigen Versicherungen im Gepäck hat, kann deutlich entspannter reisen.
Foto: Itzehoer/txn
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Mit dem Start zum Urlaubsziel sollte die schönste Zeit des Jahres beginnen. Aber nicht jede Pauschalreise hält, was sie verspricht. Und Krankheiten oder Unfälle können in der Ferne schnell zum Problem werden. Kein Wunder, dass viele sich vor Reiseantritt Gedanken über die notwendigen Versicherungen machen. Hier eine Übersicht: Reiserücktrittsversicherung: Kann der Urlaub nicht angetreten werden, springt die Versicherung ein und übernimmt die oft recht hohen Storno-Gebühren. Das ist aber noch längst nicht alles, was diese Versicherung leisten kann. Hierzu Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen: „Was viele nicht wissen: Wenn ein begonnener Urlaub abgebrochen werden muss, übernimmt die Versicherung die Rückreisekosten oder kann sogar den gesamten Reisepreis ersetzen.“

Auslandskrankenschutz: Während des Urlaubs in einem fernen Land krank zu werden, ist für viele ein Albtraum. Fremde Sprache, fremde Umgebung - und die Behandlung muss meist direkt bezahlt werden. Ein Auslandskrankenschutz hilft hier weiter, da Reisende im Krankheitsfall damit vor Ort wie Privatpatienten behandelt werden.

Grüne Karte: Wer mit dem Pkw ins Ausland fährt, sollte eine internationale Versicherungskarte (IVK), auch Grüne Karte genannt, mitführen. Sie gilt als Nachweis, dass für das eigene Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Auch wenn die Karte nicht in allen Ländern vorgeschrieben ist, sollte sie dabei sein, um im Schadensfall die Abwicklung zu erleichtern. Die Grüne Karte kann direkt bei der Versicherung abgeholt werden.

Rechtsschutzversicherung: Wenn die Versicherung eine kostenlose Hotline zum Reiserecht eingerichtet hat, ist das als „Erste Hilfe“ empfehlenswert. Ist beispielsweise am Urlaubsort das ausgesuchte Hotel überbucht, können Betroffene sofort reagieren und sich direkt am Telefon über ihre Rechte und Chancen informieren und bestenfalls noch den Urlaub retten. Wenn Abhilfe so nicht möglich ist, kann man später über seinen Rechtsschutzvertrag unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise eine Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz geltend machen. (txn)