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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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RP erörtert Änderung der EBS-Verbrennungsanlage im Industriepark Höchst

von Ilse Romahn

(19.10.2018) Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt lässt am kommenden Montag (22. Oktober) die geplante Änderung der Verbrennungsanlage zur Nutzung von Ersatzbrennstoffen im Industriepark Höchst (‚EBS-Verbrennungsanlage‘) öffentlich erörtern. Gut 750 Personen und Institutionen haben schriftlich Einwände gegen das Vorhaben der Thermal Conversion Compound Industriepark Höchst GmbH erhoben. Sie betreffen vor allem den Geruch, Luft- und Schallimmissionen sowie den Naturschutz.

Das RP Darmstadt als Genehmigungsbehörde gibt allen Einwenderinnen und Einwendern bei dem Vor-Ort-Termin die Möglichkeit, ihre Einwände in Anwesenheit der Vorhabensträgerin (Thermal Conversion Compound Industriepark Höchst GmbH) noch einmal persönlich zu erläutern. Diese erhält die Gelegenheit, dazu ebenfalls noch einmal Stellung zu beziehen. Bei der Erörterung trifft das RP noch keine Entscheidung über den Antrag der Firma. Vielmehr dient der Termin dazu, neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Ende der gesetzlichen Einspruchsfrist war der 24. September dieses Jahres. Zuvor hatten die Unterlagen von Thermal Conversion Compound zur Einsicht bei den Kommunen Hattersheim und Kelsterbach sowie bei der federführenden Stelle des RP in Frankfurt (Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt - Dezernat Abfallwirtschaft West) ausgelegen. Alle relevanten Informationen zum Genehmigungsverfahren können auf der RP-Website unter Öffentliche Bekanntmachungen/Umweltrecht (Stichwort: „Thermal Conversion Compound“) eingesehen werden.

Der Erörterungstermin findet im Behördenzentrum Frankfurt am Main, Regierungspräsidium Darmstadt, Raum 3.6.40 im 3. OG (Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main) statt und beginnt um 9:30 Uhr. Sollte es aus Zeitgründen notwendig sein, wird die Erörterung dort am Dienstag zur gleichen Uhrzeit fortgesetzt.