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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Rolf Feuser erneut zum Ortsgerichtsschöffen ernannt

von Adolf Albus

(11.05.2018) Seit zehn Jahren ist Dipl. Ing. Rolf-Martin Feuser in Kriftel als Ortsgerichtsschöffe tätig. Die Gemeindevertretung hatte ihn nun erneut zum Ortsgerichtsschöffen und stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher gewählt.

Vor kurzem hat der Präsident des Amtsgerichts Frankfurt die Wiederwahl und Berufung des Architekten für weitere fünf Jahre bestätigt. Der Erste Beigeordnete Franz Jirasek bedankte sich jetzt im Rathaus bei dem Diplomingenieur für die Bereitschaft, sich weiterhin für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen.

„Die Auswahl der Ortsgerichtsmitglieder liegt in erster Linie in der Hand der Gemeinde. Die Bewerber werden vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung ermittelt und dem Amtsgericht vorgeschlagen“, informiert Jirasek. Ortsgerichtsvorsteher ist in Kriftel Ehrenbürgermeister Paul Dünte. Schöffen sind neben Feuser auch noch Sebastian Hasenbach, Andreas Theis und Christian Schwarz.

 

Schwerpunkte gebildet

„Das Ortsgericht entscheidet in einer Besetzung von drei Mitgliedern unter Leitung des Vorsitzenden. Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben wurden in Kriftel Schwerpunkte gebildet.“ Für die Bewertung von bebauten Grundstücken werden in der Regel aufgrund der fachlichen Kenntnisse Architekten oder Ingenieure eingesetzt. „Die Bewertungen erfolgen durch die Mitglieder Dipl. Ing. Rolf Feuser und Dipl. Ing. Christian Schwarz. Für die Bewertung unbebauter Grundstücke und landwirtschaftlicher Kulturen sind Andreas Theis und Sebastian Hasenbach zuständig“, so der Erste Beigeordnete. In den letzten zehn Jahren sei der Arbeitsaufwand enorm gestiegen, darauf weist Feuser hin.

Ein Ortsgericht gibt es in jeder hessischen Kommune. Es bietet den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Dienstleitungen an. Dazu zählen Schätzungen des Wertes von Immobilien. Manchmal ist es wichtig, dass eine neutrale Instanz den Wert einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Gartens ermittelt. Bei Erbstreitigkeiten oder bei der Aufnahme einer Hypothek, aber auch bei Verkäufen. Mit der Schätzung durch unabhängige Experten haben die Geschäftspartner eine seriöse Verhandlungsbasis.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören zudem die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden. Der Ortsgerichtvorsteher soll zudem bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

Ortsgerichtsvorsteher Paul Dünte bietet donnerstags von 18 Uhr bis 19 Uhr  (oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 41586) in Zimmer 2 des Rat- und Bürgerhaus Kriftel eine Sprechstunde an.