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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Potential für bis zu 3000 Wohnungen im Frankfurter Westen

Einigung zwischen Stadt und chemischer Industrie zu Seveso III

von Ilse Romahn

(20.03.2018) Die Stadt Frankfurt und die Betreiber und Nutzer der drei Industrieparks Höchst, Griesheim und Fechenheim haben sich in einer Vereinbarung auf ein einvernehmliches Vorgehen im Zusammenhang mit den Seveso-III-Regelungen verständigt.

Einigung zwischen Stadt und chemischer Industrie zu Seveso III: (l-r) Markus Frank, Jürgen Vormann, Peter Feldmann, Mike Josef
Foto: Stadt Frankfurt am Main
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Das teilten Oberbürgermeister Peter Feldmann, Planungsdezernent Mike Josef und Jürgen Vormann, Vorsitzender des Industrieausschusses der IHK Frankfurt und Vorsitzender der Geschäftsführung von Infraserv Höchst, der Betreibergesellschaft des Industrieparks Höchst, in Gegenwart von Unternehmensvertretern aller in den drei Frankfurter Industrieparks ansässigen Betrieben während einer Pressekonferenz mit.

Oberbürgermeister Peter Feldmann: „Für bezahlbare Wohnungen und für eine starke Industrie muss Platz in Frankfurt sein. Wir werden wie vereinbart unseren Anteil von mindestens 40 Prozent geförderten Wohnungen bei öffentlichen Wohnungsunternehmen und mindestens 30 Prozent bei privaten Wohnungsunternehmen beim Neubau durchsetzen. Auch für die Beschäftigten eine gute Nachricht. Zugleich legen wir mit der Vereinbarung ein Bekenntnis zur Industrie in Frankfurt ab, die nicht nur viele hochqualifizierte Arbeitsplätze, sondern auch einen erheblichen Teil der Gewerbesteuerzahlungen für unsere Stadt leistet. Wir haben das Potential für bis zu 3000 Wohnungen im Frankfurter Westen. Frankfurt baut bezahlbare Wohnungen!“

„Mit dieser ‚Vereinbarung von Selbstverpflichtungen über die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie‘ entsteht beiderseitige Planungssicherheit: Die Entwicklungsfähigkeit der Unternehmen der drei Frankfurter Industrieparks wird gewahrt. Zugleich kann die Stadt die Bearbeitung von manchen wegen der Seveso-III-Thematik ruhenden Bebauungsplanverfahren wieder aufnehmen – beispielsweise in der Parkstadt Unterliederbach oder für das ehemalige VGF-Gelände in Höchst“, erläutert Planungsdezernent Mike Josef. „Das ist auch ein klares Bekenntnis zum Industriestandort Frankfurt, einem der bedeutendsten Standorte der chemischen Industrie in Deutschland.“

„Die Industrieparks in Frankfurt sind seit mehr als 150 Jahren ein wichtiger Teil der Stadt, als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber, aber auch als Impulsgeber für Innovationen und technologische Entwicklungen“, sagt Jürgen Vormann. „Die Vereinbarung bietet eine gute Grundlage, einerseits Entwicklungsmöglichkeiten für die Standorte und die dort tätigen Unternehmen zu erhalten, aber bei künftigen Planungen auch die Einhaltung eines räumlichen Mindestabstands zu gewährleisten und gleichzeitig eine vertretbare städtebauliche Entwicklung im nachbarschaftlichen Umfeld der Frankfurter Chemiestandorte zu ermöglichen.“

Nach den Worten Vormanns kann von der Vereinbarung, die mit allen produzierenden Unternehmen der drei Standorte abgestimmt wurde, auch eine Signalwirkung für andere Chemie- und Industrieparks in Deutschland ausgehen, die in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung im unmittelbaren Umfeld vor ähnlichen Herausforderungen stehen.

Wirtschaftsdezernent Markus Frank würdigt die Vereinbarung als Meilenstein städtischer Industriepolitik: „Bereits im Masterplan Industrie haben wir die Notwendigkeit einer langfristigen und strategischen Gewerbeflächenentwicklung zur Sicherung des Industriestandorts Frankfurt am Main aufgezeigt. Gerade unsere Industrieparks sind ein wichtiger Wachstumstreiber mit weltweiter Vernetzung mit Zulieferern der Branche und des Maschinen- und Anlagenbaus, aber auch mit internationalen Dienstleistern. Sie brauchen langfristige Planungssicherheit für die dort ansässigen Chemie- und Pharmaunternehmen.“

Im Jahr 1976 ereignete sich nahe dem italienischen Seveso ein verheerender Chemieunfall und damit eine der größten Umweltkatastrophen Europas. Das war der Ausgangspunkt für die europäische Seveso-III-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Die nun geschlossene Vereinbarung sieht vor, dass künftig innerhalb eines Abstands von 500 Metern vom Zaun der Industrieanlagen keine neuen Bebauungspläne für schutzbedürftige Nutzungen aufgestellt werden. Denn bei größerer Entfernung sind schädliche Umwelteinwirkungen bei einem Austritt gefährlicher Stoffe kaum mehr zu befürchten. Darüber hinaus genügt dieser Mindestabstand für neue Schutzobjekte auch den sonstigen immissionsschutzrechtlichen Belangen, um schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm-, Luft- oder Lichtimmissionen infolge des bestimmungsgemäßen Betriebs von Anlagen vorzubeugen.

Innerhalb der 500-Meter-Abstandszone wird die Stadt daher Schutzobjekte wie Wohnungen, Schulen, Altersheime oder Veranstaltungssäle für größere Gruppen von Menschen nicht mehr genehmigen. Außerhalb von 500 Metern und innerhalb des Achtungsabstandes von knapp über 1000 Metern können Bauleitplanungen für schutzbedürftige Nutzungen wie Wohnbaugebiete verfolgt werden. Die Industrieparks und die chemische Industrie werden nicht grundsätzlich dagegen vorgehen. In diesen Fällen müssen die Gefahren, die von Störfallbetrieben ausgehen, allerdings sorgfältig abgewogen und minimiert werden, beispielsweise durch Schutzauflagen, Alarmierungs- und Evakuierungssysteme. Die Unternehmen werden unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und sonstigen Rahmenbedingungen darauf hinwirken, neue Störfallbetriebe so in den Industrieparks anzusiedeln, dass die hinausreichenden angemessenen Sicherheitsabstände soweit wie möglich begrenzt werden.

„Die Inhalte der Vereinbarung sind sowohl mit dem Regierungspräsidium Darmstadt als Immissionsschutzbehörde als auch mit dem Land Hessen abgestimmt“, berichtet Planungsdezernent Josef. „Die Vereinbarung ist wegweisend und wird sich voraussichtlich auf die Neufassung der Hessischen Bauordnung sowie die geplante Technische Anleitung Abstand des Bundes auswirken und könnte als Mustervereinbarung der deutschen chemischen Industrie genutzt werden. Für uns ist es eine große Chance, insbesondere im Frankfurter Westen endlich neue Baugebiete zu entwickeln und auch Griesheim und Fechenheim neue Perspektiven geben zu können. Die Einschränkungen innerhalb des 500-Meter-Kordons nehmen wir gerne hin, denn die chemische Industrie ist ein Motor der Gewerbeentwicklung.“