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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Planfeststellungsverfahren für barrierefreien Ausbau am Frankfurter Südbahnhof

Planunterlagen können bis 21. Juni eingesehen werden

von Ilse Romahn

(12.06.2019) Die DB Station&Service AG hat beim Eisenbahnbundesamt (EBA) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den barrierefreien Ausbau der Bahnsteige 5/6 (Bstg. 3), 7/8 (Bstg. 4) und 9/10 (Bstg. 5) am Bahnhof Frankfurt (Main) Süd beantragt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt führt im Auftrag des EBA das erforderliche Anhörungsverfahren durch. Dieses hat die Behörde nun eingeleitet.  

Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus werden an den drei Bahnsteigen neue Aufzugsanlagen von der A-Ebene (Ebene des Empfangsgebäudes) zu den jeweiligen Bahnsteigen errichtet. Die Bahnsteige 3 und 4 erhalten neue Plattenbeläge inklusive eines Leitsystems für Blinde und Sehbehinderte (Rillenplatten). Zudem soll an beiden Bahnsteigen an neues Wetterschutzhaus errichtet werden.  

Bahnsteig 5 an den Gleisen 9 und 10 erhält ein neues Bahnsteigdach. Zudem ist die Erhöhung des Bahnsteigs auf einer Länge von 210 m auf 76 cm über Schienenoberkante geplant. Die anschließenden Bahnsteigbereiche mit der Nennhöhe von 38 cm über Schienenoberkante werden durch Herstellung von Übergangsflächen angeschlossen. Die vorhandene Bahnsteignutzlänge von 320 m bleibt erhalten.  

Innerhalb der A-Ebene ist ebenfalls der Einbau eines taktilen Leitsystems mittels Rillenplatten geplant. Zudem sollen weitere Ausstattungselemente wie Sitzbänke, Abfallbehälter und Beschilderungen für einen „rauchfreien Bahnhof“ integriert werden.

Die Planunterlagen sind bei der Stadtverwaltung in Frankfurt noch bis zum 21. Juni während der dortigen Dienststunden einsehbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlegung (bis zum 5. Juli) beim RP Darmstadt oder der Stadt Frankfurt am Main schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.  

Über die Durchführung eines Erörterungstermins wird das RP nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden.

Die Planunterlagen können auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.