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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Ordnungsamt schließt zwei Spielhallen im Frankfurter Osten

von kus

(22.05.2017) Bei einer Kontrolle zweier direkt benachbarter Spielstätten konnte dem Ordnungsamt nicht aufgeklärt werden, wer Inhaber der Spielhallen ist und wer die Spielgeräte aufgestellt hat. Hinzu kamen weitere Feststellungen wie veraltete Jugendschutzhinweise und nicht beaufsichtigte Spielgeräte in einer der Hallen. Zudem sind beide Spielhallen durch eine Tür verbunden, die im Beisein der Stadtpolizisten auch mehrmals von Spielern zum Wechsel der Spielstätte genutzt wurde. Dies ist gesetzlich nicht erlaubt, weil dadurch aus zwei vorgeblich völlig separaten Betrieben eine Spielhalleneinheit mit unzulässiger Zahl an Spielgeräten entsteht.

In der Summe führte dies dazu, dass beide Spielhallen im Frankfurter Osten am Donnerstag, 18. Mai, von der Stadtpolizei geschlossen und versiegelt wurden. Die entsprechenden Schlüssel wurden sichergestellt. Die Betreiber müssen der Behörde nun die Besitz- und Betreiberverhältnisse nachvollziehbar erklären und belegen.

„Wir werden bei Spielhallen weiterhin genau hinsehen“, sagte Stadtrat Markus Frank und ergänzte, „dass gerade im Glücksspielbereich ein gesetzeskonformer Betrieb unerlässlich ist, denn die Betreiber haben eine hohe Verantwortung. Daher sind Kontrollen und Aufklärungen durch die Überwachungsbehörde so wichtig“.