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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Notar und Mediziner informieren in Kriftel über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

von Adolf Albus

(20.04.2017) „Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen andere für ihn entscheiden müssen“, sagt Seniorenberaterin Gabriele Kortenbusch.

Sie weist auf eine ganz besondere Veranstaltung des Familienzentrums Kriftel hin: Am Dienstag, den 25. April, findet um 18 Uhr in Saal I des Rat- und Bürgerhauses Kriftel (Frankfurter Straße 33-37) der Themenabend „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ statt. Es referieren der Anwalt und Notar Dr. Peter Ellefret und der Mediziner Dr. Stefan Weier. Der Besuch ist kostenlos.

Die Referenten können mit vielen Beispielen aus der Praxis aufwarten: Seit zehn Jahren schon klären die beiden Spezialisten in Vorträgen über ein Thema auf, das immer noch zu wenig Beachtung findet.

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen eine Person zu ihrer medizinischen Versorgung wünscht und welche sie ablehnt – wenn sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall ihren Willen nicht mehr äußern kann. Ideal ist, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden: Darin benennt der Formulierende eine Person ihres Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Durch ihren Auftrag wird er oder sie zum Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen. Diese Person wird damit bevollmächtigt, stellvertretend für einen selbst zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – aber nur, wenn man selbst diese Dinge nicht mehr selbst bewältigen kann. Damit verhindert man, dass das Amtsgericht möglicherweise einen Fremden als rechtlichen Betreuer einsetzt.