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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Neuer Kunstrasen für die SG Wildsachsen

von Adolf Albus

(13.08.2018) Da der Kunstrasenplatz der SG Wildsachen auf der Prioritätenliste für eine Förderung von 20 Prozent der Baukosten durch das Land Hessen noch oben rückte, stand nun bereits der Spatenstich für den Umbau an.

1. Vorsitzender SGW Jürgen Noll, stellv. Stadtverordnetenvorsteher Christian Vogt, Erster Stadtrat Wolfgang Exner, Bürgermeisterin Gisela Stang, Staatsminister Axel Wintermeyer und Heiko Oehl (Abteilung Fußball SGW).
Foto: Stadt Hofheim
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Am Freitag, 10. August, begannen die Arbeiten mit einer kleinen Feierstunde auf dem Gelände an den Junghainzehecken in dem Hofheimer Stadtteil. Die Stadt Hofheim trägt im Rahmen der Kunstrasenplatzoffensive die Hälfte der Kosten. Diese belaufen sich auf 355.000 Euro. Zehn Prozent steuert zudem der Main-Taunus-Kreis bei und 10.000 Euro kommen vom Landessportbund. Den Rest finanziert der Verein aus Eigenmitteln und durch ein städtisches Darlehen.

„Für Wildsachsen ist der neue Kunstrasen nach der erfolgreichen Renovierung und Erweiterung der Wildsachsenhalle eine weitere wichtige Investition in das gesellschaftliche Leben des Stadtteils“, sagte Hofheims Bürgermeisterin Gisela Stang. „Projekte dieser Art machen einen Ort lebenswerter und das Gemeinschaftsgefühl noch stärker“, fügte sie hinzu und dankte allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.

Für die SG Wildsachsen ist das Projekt ein wichtiger Baustein, um die erfolgreiche Jugendarbeit weiterzuführen und für die Wildsächser Bevölkerung ein breites Sportangebot aufrecht zu erhalten. Die SG Wildsachsen hat 610 Mitglieder, von denen wiederrum 420 in den verschieden Abteilungen sportlich aktiv sind. Die größte Abteilung des Vereins ist der Jugendfußball mit über 100 Kindern und Jugendlichen.

Um die Voraussetzung für die Förderung durch das Land Hessen zu erfüllen, hatte die Stadt Hofheim im Dezember 2017 den Sportplatz per Erbbaurechtsvertrag für 33 Jahre an die SG Wildsachsen übertragen. Hintergrund ist, dass der Verein gegenüber dem Land als Bauherr auftreten muss, damit das Projekt förderfähig ist.