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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Hochtaunuskreis: Bilanz Betreuungsbehörde – 3165 Menschen erhalten gesetzliche Betreuung

von Helmut Poppe

(07.01.2019) Im Landratsamt ist die Betreuungsbehörde angesiedelt. Deren Aufgaben werden im jüngsten Bericht für das Jahr 2017 vorgestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 standen 3165 Menschen im Hochtaunuskreis unter gesetzlicher Betreuung. Die Zahl der neuen Verfahren beträgt 609 Personen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist eine leichte Steigerung der Neuverfahren zu beobachten.

Handicap
Foto: Geralt
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Der Landkreis Fürstenfeldbruck ist nach dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz für diese Aufgabe zuständig. Sie ist im Landratsamt angesiedelt. Im Jahr 2017 verteilen sich die Beratungen der Betreuungsbehörde wie folgt auf die Kommunen des Kreisgebietes: Bad Homburg (815), Oberursel (819), Friedrichsdorf (351), Kronberg (277), Usingen (187), Neu-Anspach (154), Königstein (152), Wehrheim (77), Steinbach (85), Grävenwiesbach (91), Schmitten (60) und Glashütten (24).

Auch in dem Berichtsjahr 2017 war der Anteil der Frauen, die Hilfe suchten, mit 51 Prozent (1623) etwas höher als der Anteil der Männer (1542) mit 49 Prozent. Wie in der Vergangenheit wurden die Arten der Erkrankungen in vier Kategorien unterteilt, die für die Einrichtung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht im Berichtszeitraum maßgeblich waren. Es wird ersichtlich, dass die betroffenen Menschen oft unter mehreren Erkrankungen leiden oder auch Behinderungen gleichzeitig vorliegen, die sie daran hindern, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Den größten Teil der unter Betreuung stehenden Menschen im Hochtaunuskreis bilden körperlich bedingte und geistige Behinderungen mit 47 Prozent (1478).  Hier finden sich sowohl Patienten mit angeborenen Behinderungen, als auch Menschen, deren Behinderungen sich im Laufe des Lebens ergeben haben, wie beispielsweise als Folgen eines Schlaganfalles, einer Multiplen Sklerose oder eines Unfalles. Betreuungen, die aufgrund einer körperlichen Behinderung eingerichtet werden, ohne dass eine Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Leistungsfähigkeit vorliegt, sind eher die Ausnahme.

Die kleinste Gruppe bilden die aufgrund einer Suchterkrankung unter Betreuung gestellten Menschen mit vier Prozent. Grundlage für die Aufgabe der Betreuungsbehörde stellt im Wesentlichen das Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger dar. Hieraus ergeben sich die Aufgabenbereiche „Unterstützung der Betreuungsberichte und Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren“. Dies hat in einer Gesetzesänderung im Juli 2014 dazu geführt, dass die Betreuungsbehörde nun in jedem neuen Verfahren angehört werden muss. Demnach hat sich die Anzahl vom Amtsgericht angefragten Sozialberichte spürbar erhöht, nämlich von 475 in 2014 auf 548 in 2015 und nun auf 667 im Berichtszeitraum.

Eine weiter wichtige Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die Benennung von geeigneten Betreuern. Der Anteil der ehrenamtlich tätigen Angehörigen nimmt leider stetig  ab. Rund 58 Prozent der Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. 54 Prozent der Fälle davon fallen auf Angehörige, die die Betreuung führen. Der geringe Anteil von ehrenamtlichen Betreuern, die keine Angehörigen sind, beträgt leider lediglich 4 Prozent.

38 % der Betreuungen werden von Berufsbetreuern geführt. Berufsbetreuer kommen zum Einsatz, wenn kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht oder die Führung der Betreuung so schwierig ist, dass nur geschulte Fachkräfte die Betreuung führen können. Ein Berufsbetreuer benötigt neben humanwissenschaftlichen Fachkenntnissen auch weitreichende juristische Kenntnisse. Auch hier wird es immer schwieriger geeignete Berufsbetreuer zu finden, die die erforderlichen vielfältigen Qualifikationen mitbringen. Wer sich für die Aufgabe des Berufsbetreuers interessiert, kann sich gerne an die Betreuungsbehörde wenden.  Der zuständige Fachbereichsleiter ist zu erreichen unter: walter.miot@hochtaunuskreis.de

Durch die kontinuierliche Information und Beratung der Bevölkerung zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, konnte erreicht werden, dass immer mehr Menschen auf diese Möglichkeit der Vorsorge zurückgreifen und damit einer eventuellen rechtlichen Betreuung vorbeugen.  So wurden, über das Jahr hinweg zahlreiche Beratungsgespräche zu diesem Themenkomplex geführt. Insgesamt wurden hierzu 2017 rund 227 Anfragen bearbeitet und weitere 159 Beratungsgespräche zu allgemeinen Betreuungsfragen geführt.

Zudem wurden über das Jahr hinweg verschiedene Informationsveranstaltungen auf Bitten von Institutionen durchgeführt und am jährlichen Sommerfest des Vitos-Krankenhauses mit eigenem Informationsstand teilgenommen. Ein Vertreter der Betreuungsbehörde nahm regelmäßig an den Sitzungen des PSAG (Psychosoziale Zusammenarbeit) teil. Mit den für den Landkreis zuständigen Betreuungsgerichten besteht weiterhin eine enge und gute Zusammenarbeit.