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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Große Erleichterung für alle Vereine

Christoph Fay begrüßt menschenfreundlicheren Datenschutz

von Norbert Dörholt

(03.07.2019) Christoph Fay, Mitglied im Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) Deutschlands und stellvertretender Kreisvorsitzender der MIT Frankfurt, hat die Entscheidung des Koalitionsausschusses, die DSGVO mittelstands-und ehrenamtsfreundlicher zu gestalten, begrüßt.

„Die Union konnte durchsetzen, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für viele Mittelständler und Vereine nun abgeschafft wird“, sagte er. Künftig müsse ein Unternehmen oder Verein erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt seien. Bislang sei die Grenze bei zehn Personen gelegen.

Trotz dieses Erfolges gebe es weitere Punkte, bei denen die DSGVO mittelstands- und ehrenamtsfreundlicher werden müsse, so Fay. Dies habe die MIT auf dem CDU-Bundesparteitag und im Europawahlprogramm durchgesetzt. Die neue EU-Kommission und das Europaparlament müsse nun die DSGVO an den Stellen nachbessern, an denen sie zu bürokratisch und unpraktikabel sei.

Christoph Fay freute sich darüber, „dass rund 90 Prozent unserer Unternehmen und fast alle Vereine von der Pflicht befreit werden sollen, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.“