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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Grünes Licht für E-Roller im Bundesrat

von Helmut Poppe

(20.05.2019) Der Bundesrat hat letzten Freitag nach langer Diskussion grünes Licht für E-Roller gegeben.

Auch auf Initiative Hessens hat es an dem ursprünglichen Verordnungsentwurf der Bundesregierung mehrere Anpassungen gegeben. Die wichtigste Änderung: Um die Unfallgefahr zu verringern, dürfen E-Roller nicht auf Gehwegen fahren.

Hier die wichtigsten Zitate von Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir aus der heutigen Rede vor dem Bundesrat:

„Kurz vor der Europawahl sei mir der Hinweis erlaubt: Wer die Regelungswut
und -tiefe der EU beklagt, kann an diesem Beispiel sehen, dass es nicht immer klug ist, 28 nationale Regelungen zu schaffen, wenn eine europäische Regelung ausreichen würde!“

„Für mich und viele meiner Kolleginnen und Kollegen in der Verkehrsministerkonferenz war daher von Anfang an klar: Ja zur Zulassung von E-Scootern, nein zur Gehwegnutzung!“

„Der Verkehrsraum insbesondere in den Innenstädten lässt sich nicht vermehren. Deshalb muss der Gesetzgeber den Städten und Gemeinden mehr Spielraum einräumen, den Verkehrsraum neu aufzuteilen. Wir erleben seit Jahren einen Fahrradboom, nun kommt möglicherweise noch ein E-Scooterboom hinzu. Wenn diese beiden Entwicklungen als Infrastrukturangebot 80 cm breite Radwege vorfinden, wird das nicht gutgehen. Wir täten daher gut daran, eine fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg zu bringen, und ich bin hier gespannt auf die Vorschläge aus dem Hause von Bundesminister Scheuer.“

„Wie heißt es doch so schön in dem alten deutschen Sprichwort? „Was lange währt, wird endlich gut“. Für E-Scooter-Hersteller, deren Produkte teilweise eine miserable Haltbarkeit von nur drei Monaten aufweisen, müsste es zusätzlich noch heißen: „Was lange fährt, ist richtig gut!“ Ich möchte jedenfalls nicht, dass sich der Gesetzgeber demnächst unter dem Stichwort „Elektroschrott“ mit den E-Scootern befassen muss." (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen )