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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Golf versus Audi - verbotenes Kraftfahrzeugrennen

von Helmut Poppe

(19.03.2024) Sonntagabend (17. März 2024) fuhren zwei Raser mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der BAB 661 in Richtung Oberursel, mutmaßlich im Zuge eines Autorennens. Beide konnten von Polizeibeamten im Bereich der Ausfahrt Bad-Vilbel-Massenheim gestoppt und kontrolliert werden.

Beamte der Autobahnpolizei fuhren in einem zivilen Fahrzeug auf der linken Fahrspur der BAB 661 gegen 23:50 Uhr hinter einem VW-Golf VIII her, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Plötzlich wurden sie rechts von einem Audi A6-Fahrer überholt.

Die beiden Raser überholten sich zunächst gegenseitig, um dann schließlich eine kurze Zeit lang nebeneinander zu fahren. Auf einmal beschleunigten beide sehr deutlich ihre Geschwindigkeit, sie entfernten sich trotz vorgegebener Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h von den Polizeibeamten, die trotz gemessener eigener Geschwindigkeit von 200 km/h zunächst nicht aufschließen konnten, der Abstand vergrößerte sich sogar anfangs.

Die Raser fuhren weiter mit hoher Geschwindigkeit auf die Bundesstraße 3 in Richtung Bad-Vilbel und wurden erst an der Abfahrt Bad Vilbel-Massenheim langsamer. Hier gelang es mehreren Streifen, die beiden anzuhalten und zu kontrollieren.

Die Beamten beschlagnahmten beide Fahrzeuge und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gegen den 23-jährigen Audi-Fahrer und den 36-jährigen VW Golf-Fahrer ein. Ob die beiden zu einem zwangsweisen Radfahren vergattert werden, war zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erfahren. (HP/ots)