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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Geänderte Pläne für Nordmainische S-Bahn werden in Frankfurt erörtert

von Ilse Romahn

(30.11.2018) Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Termin zur Erörterung der Planänderung für die Nordmainische S-Bahn im Abschnitt 1 in Frankfurt festgelegt. Ab dem 3. Dezember werden unter Leitung des RP die bei ihm eingegangenen privaten Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Stellen zusammen mit der Vorhabenträgerin im Saalbau Gallus erörtert. Der Erörterungstermin beginnt um 9.30 Uhr und wird am 4. Dezember zur gleichen Zeit fortgesetzt.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 1 (Frankfurt). Dieser umfasst die Bahn-Kilometer 2,400 bis 8,660 auf der Strecke 3660 von Frankfurt (Main) Süd über Ffm Ost bis Aschaffenburg Hbf sowie die Bau-Kilometer 52,550 bis 60,069 der Strecke 3685 von (Ffm) Abzw. Zeil bis Hanau Hbf (S-Bahn). Außerdem geht es bei dem Verfahren um Kompensationsmaßnahmen in Frankfurt, Offenbach und Gelnhausen sowie in Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster (Kreis Darmstadt-Dieburg).

Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen und Ergänzungen in den Plänen vorgenommen:
Überarbeitung der technischen Planung
Überarbeitung der wasserrechtlichen Antragsunterlagen
Anpassung der Schalltechnische Untersuchung
Überarbeitung der Unterlagen zum Grunderwerb entsprechend des aktuellen Stands
Überarbeitung der naturschutzrechtlichen Unterlagen
Überarbeitung des Brand- und Katastrophenschutzkonzepts
Ergänzende Begutachtung der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)
Ergänzende Planung hinsichtlich Bodenschutz/Altlasten
Erstellung einer Studie zur Beurteilung des Störfallrisikos (Seveso III – Gutachten)

Die Unterlagen für das Vorhaben haben vom 7. Mai bis 6. Juni öffentlich ausgelegen. Bis 6. Juli waren Einwendungen beim RP bzw. den betroffenen Kommunen möglich.

Die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen können noch bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens auf der Internet-Seite des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) unter Öffentliche Bekanntmachungen/Verkehr/Eisenbahnen sowie im UVP-Portal des Landes Hessen (uvp-verbund.de) unter dem Stichwort „Nordmainisch“ eingesehen werden.

Das RP Darmstadt ist in dem Verfahren Anhörungsbehörde, das Eisenbahnbundesamt die Planfeststellungsbehörde.

Der Termin steht allen Einwenderinnen und Einwendern offen. Er ist ansonsten nicht öffentlich.