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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Neue alte Schiedsleute im Krifteler Rathaus

Sie helfen, Streitigkeiten zwischen Nachbarn schnell, kostengünstig und unbürokratisch beizulegen

von Adolf Albus

(28.09.2016)  Kriftel - Die Krifteler sind ein „friedliebendes Völkchen“, da sind sich Schiedsmann Manfred Neumann und Schiedsfrau Angela Feuerbach einig. Sie können das beurteilen: Schließlich „öffnen“ sie seit zehn Jahren jeden Donnerstag im Rathaus von 17 bis 18 Uhr (Zimmer 2) das Schiedsamt. Sie beraten all diejenigen, die sich mit ihren Nachbarn streiten – und allein zu keiner Lösung oder Einigung kommen. „Wir werden etwa bei zehn Fällen im Jahr als Schlichter tätig, davon kommt es in zwei bis drei Fällen zur Verhandlung“, erzählt Manfred Neumann. Beide haben sich jetzt noch einmal für weitere fünf Jahre für das Schiedsamt der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Von der Gemeindevertretung wurden sie nun schon zum dritten Mal einstimmig ins Amt gewählt.

Der Erste Beigeordnete Franz Jirasek bedankte sich bei den Schiedsleuten: „Sie helfen dabei, die Gemeinde und auch die Gerichte zu entlasten.“ Es sei nicht selbstverständlich, über so viele Jahre ehrenamtlich Zeit für die wöchentlichen Sprechstunden, für Extratermine und Weiterbildungen zu investieren. Beide betonten im Gespräch mit Jirasek, ihnen mache ihre Aufgabe viel Spaß: „Wir freuen uns über jeden Fall, in dem wir als neutraler Vermittler helfen können, einen Streit beizulegen.“

Bauingenieur Manfred Neumann (71) hatte sich vor zehn Jahren auf einen Aufruf der Gemeinde für das Amt gemeldet, um auch nach der Pensionierung „etwas zu tun zu haben und sozial eingebunden zu bleiben“. Angela Feuerbach (44), inzwischen vierfache Mutter, meldete sich zur gleichen Zeit: Sie hatte in ihrer Diplomarbeit zur Handelslehrerin das Thema „Mediation“ bearbeitet und wollte ihr theoretisches Wissen in der Praxis anwenden. Beide bilden inzwischen ein gutes Team.

Streitthemen sind oft Äste, Geld oder Lärm
„Schiedsleute gibt es schon seit fast 200 Jahren“, weiß Neumann. Als nach dem Wiener Kongress 1814/15 die europäischen Territorien neu geordnet wurden, führte das Königreich Preußen im Jahr 1827 das Institut des Schiedsmanns ein. Dessen Aufgabe war es, bei „weniger bedeutsamen“ straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten, Privatrechtsstreitigkeiten und Ehrverletzungen vor einem Gang zu Gericht eine Schlichtung zwischen den streitenden Parteien zu versuchen. Baden-Württemberg, Bayern und Bremen haben keine Schiedsämter.

„Der klassische Fall: Äste und Sträucher wachsen über den Gartenzaun und werden nicht zurückgeschnitten, geliehenes Geld nicht zurückgezahlt oder der eine Partei eines Mietshauses ist für die anderen zu laut“, erklärt Neumanns Stellvertreterin Angela Feuerbach. „Das kann zu jahrelangem Stress führen, oft werden Konflikte sogar weitervererbt.“ Beleidigungen oder geringfügige Körperverletzungen können ebenfalls Gegenstand eines Schlichtungsgespräches sein.

Schlichten, statt richten
„Meist werden wir erst einmal unverbindlich um Rat gefragt“, ergänzt Neumann, der regelmäßig Schulungen des Bundes deutscher Schiedsleute besucht und sich daher gut im Hessischen Schiedsamtsgesetz und im Nachbarschaftsrecht auskennt. Er betont: „Viele Probleme lassen sich schon mit einem ersten Gespräch lösen. Oft hilft es schon, über die Probleme mit einer unbeteiligten Person zu sprechen. Wir raten zunächst, erst einmal das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Bleibt dies ohne Erfolg, kann ein Brief an die Nachbarn Wirkung zeigen. Bleibt auch dieser Versuch ohne Ergebnis, kann ein Schlichtungsgespräch stattfinden.“ Auf einen schriftlichen Antrag hin wird dann die "Gegenseite" eingeladen.

„Wir richten nicht und sprechen kein Recht“, betont Manfred Neumann, der um die Hemmschwelle weiß, die einige Bürger bisher davon abgehalten hat, sich ans Schiedsamt zu wenden. Ziel einer Verhandlung sei es vielmehr, dass die Parteien selbst zu einer Einigung kommen. Dieser Vergleich werde dann schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterschrieben. Neumann: „Er ist rechtsverbindlich und besitzt 30 Jahre Gültigkeit.“ Die Schiedsleute sind die neutralen Zuhörer und Moderatoren: Sie sorgen dafür, dass beide Seiten gleichermaßen ausführlich ihren Standpunkt darlegen können und geben, wenn nötig, lediglich Anregungen, wie eine Lösung erreicht werden kann. Natürlich unterstehen die Schiedsleute der Schweigepflicht.

Bleibt die Einigung aus, stellen die Schiedsleute eine Erfolglosigkeitsbescheinigung aus. „In vielen zivilrechtlichen Streitigkeiten kann erst dann ein Gericht angerufen werden, wenn zuvor die Schlichtung erfolglos war“, erklärt Angela Feuerbach. Sinn und Zweck eines Schiedsamtes sei es ja schließlich, die Gerichte zu entlasten. „Durch ein Schlichtungsverfahren können viele Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und unbürokratischer beigelegt werden als in einem Gerichtsverfahren“, betonen die Krifteler Schiedsleute. Ein Verfahren vor Gericht zieht sich nicht selten über Jahre hin - und kostet viel Geld. Die Schiedsleute dagegen erheben eine Gebühr, wenn es zu einer Verhandlung kommt, von unter 50 Euro.