Letzte Aktualisierung: 26.04.2024
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Fehlbelegungsabgabe in Hessen wieder eingeführt
Mehr Gerechtigkeit und mehr Einnahmen für neue Sozialwohnungen
von Ilse Romahn
(29.11.2015) „Die beschlossene Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe ist ein weiterer Baustein um im Land den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Die Fehlbelegungsabgabe sorgt für mehr Gerechtigkeit auf dem Sozialen Wohnungsmarkt und gleichzeitig entsteht ein finanzieller Grundstock für den Bau weiterer Sozialwohnungen“, erklärte Priska Hinz, die für den Wohnungsbau zuständige Ministerin.
Die Einführung der Fehlbelegungsabgabe erfolgt landesweit und wird ein Tag nach der Verkündigung im Gesetzes- und Verordnungsblattes für das Land Hessen in Kraft treten. Damit ist in den kommenden zwei Wochen zu rechnen. Jedoch benötigen die Städte und Gemeinden für die Umsetzung des Gesetzes einen gewissen Vorlauf, so dass die Abgabepflicht für Mieterinnen und Mieter erst am 1. Juli 2016 gilt. Zuständig für die Durchführung des Gesetzes und die Erhebung der Abgabe sind die Kommunen.
Die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe werden zweckgebunden in den Bau neuer Sozialwohnungen fließen. „Zusammen mit der bereits beschlossenen Mietpreisbremse, die morgen (Freitag 27. November 2015) in Kraft tritt und der heute vom das Parlament verabschiedeten Fehlbelegungsabgabe haben wir zwei wichtige Instrumente der sozialen Wohnungspolitik auf den Weg gebracht“, äußerte Priska Hinz abschließend.