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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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30 weitere Sozialbindungen gesichert

Stadt Frankfurt schließt Kooperationsvertrag mit Nassauischer Heimstätte

von Ilse Romahn

(04.05.2015)  Bürgermeister Olaf Cunitz hat einen Kooperationsvertrag mit der Nassauischen Heimstätte (NH) unterzeichnet, der den Erwerb von weiteren Belegungsrechten in Frankfurt ermöglicht. Die Vereinbarung sieht dabei eine städtische Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen auf Grundlage der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten vom Oktober 2014 vor. In dem Vertrag verpflichtet sich die NH, 30 frei werdende Bestandswohnungen im Stadtgebiet Frankfurt für zunächst zehn Jahre anzubieten. Im Gegenzug sagt die Stadt zu, die entsprechenden Belegungsrechte zu diesem Zeitpunkt zu erwerben. Auf diese Weise werden neue Sozialbindungen mithilfe des Landesförderprogramms geschaffen. Die Höhe der Fördermiete beträgt bei Erstvermietung monatlich 5 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Zuschuss des Landes an die NH beträgt 1,20 Euro je Quadratmeter. Die Obergrenze der monatlichen Miete je Quadratmeter Wohnfläche liegt während der gesamten Bindungsdauer bei einem Wert von 1,20 Euro unter der jeweiligen Vergleichsmiete laut Mietspiegel.

„Auf diese Weise bremsen wir das Abschmelzen der Sozialwohnungsbestände ab, indem wir sie durch den Erwerb von Belegungsrechten ausgleichen“, sagt Bürgermeister Olaf Cunitz. „In meiner bisherigen Amtszeit ist es bereits gelungen, den starken Schwund der Zahl verfügbarer Wohnungen für Sozialberechtigte deutlich abzumildern. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem weiteren Erwerb von Belegungsrechten und der gleichzeitigen Förderung von Sozialwohnungen diese Entwicklung umkehren und für eine Stabilisierung der Zahl verfügbarer Sozialwohnungen in Frankfurt sorgen können.“ Während in den 1990er Jahren im Schnitt mehr als 2.500 Sozialbindungen jährlich wegfielen, hat sich die negative Bilanz in den 2000er Jahren durch verstärkte Neubauförderung und weitere Förderinstrumente bereits auf unter 1.000 verlorene Bindungen jährlich abgeschwächt. In den Jahren 2013 und 2014 waren es im Durchschnitt lediglich jeweils etwa 160 Sozialbindungen.

Sehr bald wird auch der Grundsatzbeschluss der Stadt Frankfurt aus dem letzten Jahr Wirkung zeigen, im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen – soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind – städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30 Prozent der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Dadurch wird sich die Neubauquote im geförderten Wohnungsbau weiter erhöhen. Hinzu kommen noch die rund 2.300 geförderten Wohnungen, die von der ABG Frankfurt Holding in den nächsten Jahren errichtet werden. „Gemeinsam mit dem Instrument der Belegungsrechte kann es in absehbarer Zeit das erste Mal seit langer Zeit gelingen, dass die absolute Zahl der geförderten Wohnungen in Frankfurt wieder steigt“, ist Cunitz überzeugt.

Bislang konnte das Amt für Wohnungswesen bereits mehr als 1.000 Belegrechte erwerben und damit insgesamt rund 2.700 Menschen vermitteln: Von Privateigentümern kommen etwa 100 Belegrechte, von der Nassauischen Heimstätte 200 und von der ABG Frankfurt Holding mehr als 700. Darüber hinaus wurden Belegrechte für über 2.000 Wohnungen vertraglich gesichert, deren Sozialbindungen in nächster Zeit auslaufen beziehungsweise die bei Freiwerden in eine Sozialbindung aufgenommen werden. „Unser kommunales Förderprogramm zum Erwerb von Belegungsrechten ist ein bundesweit einmaliger Erfolg“, sagt Bürgermeister Cunitz. „Es nimmt einen Spitzenplatz unter den Städten mit ähnlichen Instrumenten ein.“