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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Deutsche Lufthansa treibt Aufklärung voran

von Ilse Romahn

(31.03.2015)  Der Co-Pilot des Germanwingsflugs 4U9525 hatte in seiner Ausbildung in der Verkehrsfliegerschule eine Unterbrechung von mehreren Monaten. Im Anschluss wurde dem Co-Piloten die erforderliche ärztliche Flugtauglichkeit bestätigt.

Im Interesse einer schnellen und lückenlosen Aufklärung hat Lufthansa der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach weiteren internen Recherchen zusätzliche Unterlagen übergeben, insbesondere Ausbildungsunterlagen und medizinische Unterlagen. Dies umfasst auch die E-Mail-Korrespondenz des Co-Piloten mit der Verkehrsfliegerschule. Darin hatte er im Jahr 2009 als Flugschüler im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme seiner Ausbildung durch Übersendung medizinischer Unterlagen die Verkehrsfliegerschule über eine „abgeklungene schwere depressive Episode“ informiert.

Das Unternehmen wird die Aufklärung der Ermittlungsbehörden weiterhin uneingeschränkt unterstützen. Haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir derzeit keine weiteren Erklärungen abgeben können, weil wir den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht vorgreifen wollen.