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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Frist für Schallschutzförderung aus dem Regionalfonds läuft ab

von Adolf Albus

(16.08.2017) Die Stadt Flörsheim am Main macht ihre Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam, dass die Antragsfrist für Zuschüsse nach dem Regionalfondsgesetz am 31. Dezember 2017 abläuft.

Mit den Regionalfondsmitteln werden über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehende, zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm im Umfeld des Frankfurter Flughafens finanziert. Bis Ende dieses Jahres müssen die Anspruchsberechtigten den Antrag vollständig, also mit einem Kostenvoranschlag oder einer Rechnung, beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht haben. Bürgermeister Michael Antenbrink empfiehlt jenen Anspruchsberechtigten, die noch keinen Antrag auf einen Zuschuss aus dem Regionalfonds gestellt haben, ihren Anspruch rechtzeitig geltend zu machen.

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von Wohnraum, der im festgelegten Fördergebiet des Regionalfonds liegt. Auf der Internetseite des RP Darmstadt, rp-darmstadt.hessen.de, findet sich unter dem Navigationspunkt „Schallschutzportal“ eine Datenbank, mit Hilfe derer man prüfen kann, ob die eigene Immobilie im Fördergebiet liegt. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die Immobilie am 13. Oktober 2011 entweder bereits errichtet war oder zumindest eine Baugenehmigung vorgelegen hat. Bei nicht genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen muss vor dem Stichtag mit der Errichtung begonnen worden sein.

Für Fragen steht die Stadtverwaltung, Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Flughafen, Telefon (06145)955-214, zur Verfügung. Auskünfte erteilt auch der Vorsitzende des Vereins Für Flörsheim, Hans Jakob Gall, Telefon (06145)7315. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist unter Telefon (06151)123100 erreichbar.