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Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

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Frankfurter Tourismusbeitrag: IHK und DEHOGA zufrieden mit Abstimmungsprozess

von Ilse Romahn

(18.12.2017) Am 14. Dezember hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung die Einführung des Tourismusbeitrages beschlossen. Die Tourismusbeitragssatzung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Demnach ist jeder Privatreisende verpflichtet pro Übernachtung zwei Euro an die Stadt Frankfurt zu zahlen. Die Frankfurter Beherbergungsbetriebe ziehen den Beitrag ein und führen diesen entsprechend an die Kommune ab.

Bis zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung war es ein langer Weg. Die IHK Frankfurt und der DEHOGA Frankfurt haben sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass die Mitbestimmung der Unternehmen in der Satzung verankert wird und die geplanten Einnahmen zweckgebunden für die Tourismusförderung eingesetzt werden. Die IHK Frankfurt und der DEHOGA Frankfurt werden zukünftig in einem Beirat für Tourismus Vorschläge zur Mittelverwendung erarbeiten können. Während des gesamten Vorbereitungsprozesses standen IHK und Branchenverband im Dialog mit der Stadt Frankfurt und erarbeiteten gemeinsam Vorschläge zu konkreten Satzungsinhalten.

„In zahlreichen Abstimmungsgesprächen haben wir im Vorfeld mit den Vertretern der Römer-Fraktionen und dem Bürgermeister und Stadtkämmerer Becker unsere Positionen ausgiebig diskutiert. Wir freuen uns darüber, dass es zwischen allen Beteiligten einen so engen und zielführenden Abstimmungsprozess gegeben hat. Der Tourismusbeitrag ist eine große Chance zur besseren Vermarktung Frankfurts. Tourismus- und Stadtmarketing müssen aus unserer Sicht Hauptempfänger der Abgabe sein“, meint Thomas Reichert, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
„Wir betonen nochmals, dass es ein großer Erfolg war, seinerzeit die Bettensteuer verhindern zu können. Mit der Einführung des Tourismusbeitrages eröffnen sich neue Möglichkeiten, die Attraktivität der Mainmetropole und somit die Übernachtungszahlen weiter zu steigern. Dass die Vertreter der Stadt den Forderungen des DEHOGA und der IHK nach einer möglichst unbürokratischen Umsetzung gefolgt sind, spiegelt die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten wider“, unterstreicht Eduard M. Singer, Vorsitzender DEHOGA Frankfurt und stellvertretender Präsident DEHOGA Hessen.

Bereits am 23. Oktober 2017 wurden in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Stadt Frankfurt, der IHK Frankfurt am Main und des DEHOGA Frankfurt in der IHK die wichtigsten Satzungsinhalte vorgestellt. Ab 1. Januar 2018 wird Übernachtungsgästen pro Übernachtung die Abgabe von zwei Euro berechnet, die von den Beherbergungsbetrieben einzuziehen und an die Stadt abzuführen ist. Die Regelungen werden nur Privatreisende betreffen. Beitragspflichtig sind alle ortsfremden Personen, die sich nicht beruflich in Frankfurt aufhalten, und denen die Möglichkeit geboten wird, die hier vorhandenen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen oder an Veranstaltungen teilzunehmen. Als ortsfremd gilt, wer weder einen Haupt- noch einen Nebenwohnsitz in Frankfurt hat.

Tagestouristen sind vom Tourismusbeitrag ausgenommen. Der damit verbundene Aufwand an den Verkaufsstellen der betroffenen Einrichtungen hätte die Erhebung nicht gerechtfertigt. Ausnahmen gelten auch bei Klassenfahrten, Layover-Übernachtungen sowie bei sogenannten No-shows, also bei nicht getätigten Übernachtungen. IHK und Verband begrüßen außerdem, dass die Stadt Privatunterkünfte – insbesondere auch solche, die über digitale Vermittlungsplattformen vermittelt werden – explizit in den Tourismusbeitrag mit einbezieht. Im Sinne der Gleichbehandlung der Unternehmen ist dies der richtige Schritt.

Den vom Tourismusbeitrag betroffenen Unternehmen stehen einige Änderungen bevor. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt haben IHK und DEHOGA einen Muster-Meldeschein und eine Muster-Rechnung sowie eine ausführliche FAQ-Liste erstellt, die unter den folgenden Links einzusehen sind: 
www.frankfurt-main.ihk.de/tourismusbeitrag    www.dehoga-frankfurt.de/tourismusbeitrag